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Autoparkierung und Schneeräumung
Der Winter kommt bestimmt! Um die Schneeräumungsmannschaft bei ihrer Arbeit nicht zu behindern und eine speditive Räumung zu gewährleisten, werden alle Motorfahrzeughalter und Halterinnen ersucht, öffentliche Strassen und Plätze frei zu halten. Für Schäden an parkierten Autos, welche durch die Schneeräumungsgeräte entstehen, lehnt der Gemeinderat jegliche Haftung ab. Der Schnee vor Haus- und Garagevorplätzen darf zudem nicht auf Strassen und Trottoirs geschaufelt werden. Besten Dank für das Beachten dieser Weisungen. <- Zurück zu: News |
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