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Neuregelung der Weihnachtsverkäufe

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Neuregelung der Weihnachtsverkäufe


Das neue Einführungsgesetz zum Arbeitsrecht sieht vor, dass der Regierungsrat für jedes Jahr zwei Sonntage festlegen kann, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden dürfen. Bisher wurden von den meisten Aargauer Betrieben Bewilligungen für die beiden letzten Adventssonntage nachgefragt, weshalb der Regierungsrat in den kommenden Jahren voraussichtlich diese beiden Sonntage für den Weihnachtsverkauf festlegen wird. Für dieses Jahr hat er den 3. und den 4. Adventssonntag, d.h. den 11. und 18. Dezember 2011 bezeichnet. Mit dieser Regelung wird nur die Bewilligungspflicht aufgehoben. Die im Arbeitsgesetz enthaltenen Bedingungen für Sonntagsarbeit gelten wie bisher. Detailinformationen erhalten Sie unter folgendem Link



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