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Einwohnerdienste
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Grenzkarten
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Einreise in den Schengen-Raum
mit dem neuen Ausländerausweis und dem gültigen heimatlichen Reisepass kann ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden.
Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatsangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen ebenfalls zum visumsfreien
Reiseverkehr im Schengen-Raum.
Grenzkarten und Ausflugscheine sind folglich ab dem 15. Dezember 2008 nicht mehr nötig und werden deshalb auch nicht mehr ausgestellt.
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Hundekontrolle, konkrete Fragen
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Hundemarken
Für Hunde im Alter von mindestens 3 Monaten muss eine Hunde-Kontrollmarke bei der Einwohnerkontrolle gelöst werden.
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Identitätskarte
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Persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neues Passfoto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle mitzubringen.
Gebühren:
bis 18. Altersjahr: Fr. 35.00
Erwachsene: Fr. 70.00
Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene)
3 Jahre (Kinder bis 3 Jahre) - 5 Jahre (Kinder bis 18 Jahre)
Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage
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Merkblatt Besuchsaufenthalt f. visumspflichtige Ausländer
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 20‘000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.
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Schweizer Reisepass / Kombiangebot
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Der Pass 10 (Biometrisch) bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) muss neu, seit dem 01. März 2010 bei der zuständigen austellenden Behörde (Passamt Aarau) beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass ist unerlässlich. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich. Die Beantragung und Terminreservation ist möglich unter: Tel. 062 835 19 28. Es empfiehlt sich jedoch, die Antragsstellung unter www.schweizerpass.ch vorzunehmen. (Rechte Seite unter Favoriten). Gerne sind die Einwohnerdienste Gebenstorf beim Antrag von einem neuen Pass behilflich.
Die Gebühren sind neu wie folgt festgelegt:
Pass Erwachsene Fr. 145.00 inkl. Porto (gültig 10 Jahre)
Pass Kinder Fr. 65.00 inkl. Porto (gültig 5 Jahre)
Kombiangebot Erwachsene Fr. 158.00 inkl. Porto (gültig 10 Jahre)
Kombiangebot Minderjährige Fr. 78.00 inkl. Porto (gültig 5 Jahre)
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Visum
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 30‘000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Kosten: Fr. 60.00.
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Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen
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Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung) Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen.
Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis, das Dienstbüchlein und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, die Arbeitsbewilligung und bei Zuzug aus anderem Kanton 2 Fotos mitzubringen.
Beim Wegzug/Umzug haben CH-Bürger den Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis vorzuweisen sowie das Dienstbüchlein/ Ausländer den Ausländerausweis
Bei Abmeldungen haben Schweizer den Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis) abzugeben; Ausländer müssen mit dem Ausländerausweis vorsprechen.
Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
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