Gemeindekanzlei
Abstimmungen und Wahlen, noch Fragen? Abstimmungen und Wahlen
An Wahlen und Abstimmungen können alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Briefliche Stimmabgaben:
1. Sie kann durch Einwurf in den Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Zustellkuvert nicht frankiert werden. Die Gemeinde trät die Portokosten.
2. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnungszeiten am Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
3. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortskuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will:
1. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis,
2. muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert legen und dieses zukleben,
3. legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtausweis in das Antwort- resp. Zustellkuvert,
4. klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen? Amtliches Publikationsorgan
Die amtlichen Publikationen und Gemeindehausnachrichten werden in der "Rundschau" veröffentlicht. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Freitag und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt. Amtliche Mitteilungen werden zudem auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Einbürgerung, detaillierte Infos herunterladen Einbürgerung
Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
Einbürgerung; weitere Formulare Kanton  
Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos Erleichterte Einbürgerung
Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist
Gemeindeammann, Termin anfragen Gemeindeammann, Sprechstunden
Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 / 201 94 35) oder per eMail abzumachen.
Grundbuch, weitere Infos Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40
Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Konkrete Anfragen über Abstimmungen/Urnenöffnungszeiten Urnenöffnungszeiten / Stellvertretung an der Urne
Die Urnen sind aufgestellt im Gemeindehaus, in der Turnhalle Landstrasse, im Schulhaus Vogelsang und im "Unteren Schulhaus".

Sonntag: 09.30 bis 10.00 Uhr

Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatten hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Leumundszeugnis online bestellen Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei Mitwirkung in Kommissionen
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen Unterschriften und Dokumente beglaubigen
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners Fr. 20.--, Unterschrift Auswärtige Fr. 20.--, Beglaubigung von Dokumenten 5.--/Seite