Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden.
Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich
der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien,
entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für
höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht
ausgestellt.
Friedensrichteramt Kreis Mellingen
(Birmenstorf, Gebenstorf, Mägenwil,
Mellingen, Turgi, Wohlenschwil)
Mario Schwegler, Friedensrichter
Postfach 72
5507 Mellingen