FRIEDENSRICHTERAMT

Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden.
Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich
der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien,
entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für
höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht
ausgestellt.


Friedensrichteramt Kreis Mellingen
(Birmenstorf, Gebenstorf, Mägenwil,
Mellingen, Turgi, Wohlenschwil)

Mario Schwegler, Friedensrichter
Postfach 72
5507 Mellingen

       Friedensrichter
       056 491 43 82

       E-Mail: fririamt.mellingen@bluewin.ch


Patrick Zehnder
Chrüzweg 49
5413 Birmenstorf

       Friedensrichter-Statthalter
       056 210 13 15