Alle anzeigen / Alle verbergen
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Abstimmungen und Wahlen
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An Wahlen und Abstimmungen können alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
Briefliche Stimmabgaben:
1. Sie kann durch Einwurf in den Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Zustellkuvert nicht frankiert werden. Die Gemeinde trät die Portokosten.
2. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnungszeiten am Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
3. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortskuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will:
1. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis,
2. muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert legen und dieses zukleben,
3. legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtausweis in das Antwort- resp. Zustellkuvert,
4. klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.Abstimmungen und Wahlen, noch Fragen?
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Abstimmungen, Wahlen, Stimmabgabe
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Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Sie erhalten die Unterlagen automatisch von der Gemeinde zugestellt. Es ist möglich, die Stimme persönlich an der Urne abzugeben (Öffnungszeiten auf Stimmrechtsausweis). Für Ehegatten ist die Stellvertretung möglich, wobei der Stimmrechtsausweis vom Ehepartner unterschrieben werden muss.
Es kann auch brieflich gestimmt werden; dabei ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und zusammen mit den Wahl-/Stimmzetteln der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post einzureichen. Als Variante kann das Couvert auch bis vor der letzten Urnenschliessung direkt beim Gemeindehaus in den Briefkasten geworfen werden. Weitere Informationen zu den politischen Rechten und zu den Abstimmungs- und Wahlergebnissen finden Sie unter
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AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung
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Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
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In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 400.--).
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AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
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Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
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AHV-Rente Anmeldung
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Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
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Amtliches Publikationsorgan
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Die amtlichen Publikationen und Gemeindehausnachrichten werden in der "Rundschau" veröffentlicht. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Freitag und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt. Amtliche Mitteilungen werden zudem auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?
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Anhang zur Verordnung über Skonto, Vergütungs- und Verzugszinsen
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Zahlungskonditionen, detaillierte Angaben
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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
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Das Arbeitsamt der Gemeinde nimmt lediglich die Anmeldung entgegen. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
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Arbeitslos, was nun?
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Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihre ID / Pass oder den Ausländerausweis mit.
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Arbeitsvertrag, wer hilft mir?
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Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 13)
Auskunft: Mo. 14-17 Uhr, Di.-Fr. 8-11 UhrArbeitsvertrag, konkrete Anfrage
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:
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Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung (siehe auch §§ 6 + 59 BauG Kanton Aargau)
Merkblatt - Keine Baubewilligungspflicht downloaden
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Bauvorhaben - Verfahrensdauer
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Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
Baugesuche im vereinfachten Verfahren (Bagatell-Baugesuche), welche nach §61 des Kantonalen Baugesetzes nicht öffentlich aufgelegt werden müssen, werden durch die Abt. Bau & Planung direkt bewilligt. Das Verfahren dauert hier ca. 2-4 Wochen.
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Betreibungsamt
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Das Betreibungsamt befindet sich an der Wiesenstrasse 13
Tel. 056 223 38 20Fragen zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
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EasyTax
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Wieder wird ein PC-Programm für das Ausfüllen der Steuererklärung gratis angeboten. Dies kann auch auf Linux und Mac OS X 10.3 oder höher installiert werden.
Im Programm wurden Verbesserungen vorgenommen. Das Programm hilft mit einem Frage-Antwort-System durch die Steuererklärung. Das gibt Sicherheit, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und verhindert unnötig Zeit zu verlieren für nicht zutreffende Positionen. Das Programm ist mandatenfähig, d.h. es kann auch für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abgespeichert werden und stehen für die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung. Das Programm ist kostenlos erhältlich durch Herunterladen vom Internet oder als CD-Rom beim Gemeindesteueramt.
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Einbürgerung
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Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.Einbürgerung, detaillierte Infos herunterladen
Einbürgerung; weitere Formulare Kanton
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Erleichterte Einbürgerung
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Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet istErleichterte Einbürgerung, weitere Infos
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Fischereibewilligung
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Gesuche und Eingaben sind an das Bezirksamt, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil,
Tel. 056/200 12 12, Fax 056/200 12 13, zu richten.
Fischereibewilligung, weitere Infos beim Bezirksamt
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Fundbüro
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Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindepolizei abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
Fundbüro, konkrete Anfragen über die Einwohnerdienste
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Gemeindeammann, Sprechstunden
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Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 / 201 94 35) oder per eMail abzumachen.
Gemeindeammann, Termin anfragen
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Grenzkarten
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Einreise in den Schengen-Raum mit dem neuen Ausländerausweis und dem gültigen heimatlichen Reisepass kann ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden. Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatsangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen ebenfalls zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum. Grenzkarten und Ausflugscheine sind folglich ab dem 15. Dezember 2008 nicht mehr nötig und werden deshalb auch nicht mehr ausgestellt.
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Grundbuchauszüge
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Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40
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Handlungsfähigkeitszeugnis
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Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und kann im Online-Schalter direkt bestellt werden. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist.
Handlungsfähigkeitszeugnis online bestellen
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Hilfsblatt zur Anpassung der prov. Steuerrechnung
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Falls die provisorischen Steuern zu hoch oder zu tief in Rechnung gestellt wurden, kann durch das Einreichen eines Hilfsblattes beim Gemeindesteueramt die provisorische Rechnung angepasst werden.
Hilfsblatt zur Anpassung der prov. Steuerrechnung
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Hundemarken
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Für Hunde im Alter von mindestens 3 Monaten muss eine Hunde-Kontrollmarke bei der Einwohnerkontrolle gelöst werden.
Hundekontrolle, konkrete Fragen
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Identitätskarte
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Persönlich bei den Einwohnerdiensten vorsprechen (Minderjährige mit gesetzlichem Vertreter). Neues Passfoto (ohne Kopfbedeckung, keine Uniform) und alte Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der alten ID ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle mitzubringen. Gebühren: bis 18. Altersjahr: Fr. 35.00 Erwachsene: Fr. 70.00 Gültigkeit der ID: 10 Jahre (Erwachsene) 3 Jahre (Kinder bis 3 Jahre) - 5 Jahre (Kinder bis 18 Jahre) Ausstellungsdauer: ca. 10 Tage
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IV-Rente
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Das Anmeldeformular IV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter.
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Kehrichtensorgung
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Wo entsorge ich was?
Wann findet welche Abfuhr statt?
Wie teuer sind die Gebühren?
Alle Antworten finden Sie in unserem Abfallkalender!Abfallkalender 2011 downloaden
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Krankenkassen-Prämienverbilligung
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Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Das Kantonale Steueramt ermittelt Personen, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wird das Antragsformular direkt zugestellt.
Um einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet; Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung; Kopien der Krankenversicherungspolicen von allen Familienmitgliedern; Quellensteuerpflichtige Personen benötigen das gelbe Lohnbescheinigungsformular (vollständig ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet); Blaues Merkblatt für selbständig besteuerte Personen in Ausbildung.Zusätzliche Formulare und Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA Gebenstorf
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Leumundszeugnis
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Das Leumundszeugnis wird durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Leumundszeugnis online bestellen
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Lohnausweis
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Eine PDF-Vorlage des Lohnausweises kann hier heruntergeladen werden.
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Merkblatt Liegenschaftsunterhalt
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Auf Grund von neuen Rechtssprechungen musste das Liegenschaftsunterhalts-Merkblatt teilweise geändert werden. Dieses muss ab sofort für die Prüfung der Abzugsfähigkeiten verwendet werden.
Merkblatt Liegenschaftsunterhalt herunterladen
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Mitwirkung in Kommissionen
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Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei
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Orange Einzahlungsscheine VESR
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Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Abteilung Finanzen angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.
Orange Einzahlungsscheine bestellen
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Provisorische Steuerrechnung 2012
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Mitte Februar 2012 wurden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt.
Diese wurden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Aufgrund der eingereichten Deklaration wird die Rechnungsstellung aus früheren Jahren überprüft. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern jederzeit gerne zur Verfügung.Provisorische Steuerrechnung 2012; konkrete Anfrage
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Säule 3a (Höchstabzug)
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Folgende Abzüge sind für das Jahr 2012 möglich:
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Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 6'682.--
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Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 33'408.--
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Schweizer Reisepass / Kombiangebot
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Der Pass 10 (Biometrisch) bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) muss neu, seit dem 01. März 2010 bei der zuständigen austellenden Behörde (Passamt Aarau) beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass ist unerlässlich. Eine vorgängige Terminvereinbarung ist unerlässlich. Die Beantragung und Terminreservation ist möglich unter: Tel. 062 835 19 28. Es empfiehlt sich jedoch, die Antragsstellung unter www.schweizerpass.ch vorzunehmen. (Rechte Seite unter Favoriten). Gerne sind die Einwohnerdienste Gebenstorf beim Antrag von einem neuen Pass behilflich. Die Gebühren sind neu wie folgt festgelegt: Pass Erwachsene Fr. 145.00 inkl. Porto (gültig 10 Jahre) Pass Kinder Fr. 65.00 inkl. Porto (gültig 5 Jahre) Kombiangebot Erwachsene Fr. 158.00 inkl. Porto (gültig 10 Jahre) Kombiangebot Minderjährige Fr. 78.00 inkl. Porto (gültig 5 Jahre)
Schweizer Reisepass / Kombiangebot
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Sozialhilfe / Alimentenvbevorschussung
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Die Sozialhilfe umfasst gemäss Sozialhilfegesetz vor allem Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen sowie materielle Hilfe. Die Hilfeleistung durch die Wohnsitzgemeinde ist zu erbringen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfesuchenden haben sich frühzeitig mit den Sozialen Diensten (Tel. 201 94 45) in Verbindung zu setzen, damit die notwendigen Gespräche und Abklärungen durchgeführt werden können. Die Alimentenbevorschussung obliegt der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Das unmündige Kind hat Anspruch auf Bevorschussung, wenn der zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Das Gesuch ist vom gesetzlichen Vertreter des Kindes bei den Sozialen Diensten einzureichen. Auch hier sind verschiedene Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, zu welchen die Sozialen Dienste Auskunft geben können.
Noch weitere Fragen zum Sozialdienst?
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Stelle frei?
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Freie Stelle sind dem RAV Brugg (056 460 90 40) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
Stellen, konkrete Anfrage beim RAV
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Steuerberechnung
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Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.
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Steuerbezug (Inkasso)
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Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Abteilung einzureichen. Für die Direkten Bundessteuern ist das Kantonale Steueramt, Aarau, zuständig.
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Steuererklärung, Einreichung
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Bis jeweils Ende März. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, bitten wir Sie, eine Fristerstreckung zu beantragen. Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.
Steuererklärung, konkrete Anfrage
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Steuern, Einsprache
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Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Rückseite der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.
Steuerveranlagung, konkrete Anfragen
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Steuern, Ratenzahlungen
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Bestellen Sie bei der Abteilung Finanzen Einzahlungsscheine für die Steuern.
Einzahlungsscheine online bestellen
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Steuerrechnung (definitive)
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Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereichte Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kantonalen Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission, respektive Delegation überprüft. Erst nach dieser Prüfung dürfen die definitiven Rechnungen versandt werden.
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Steuerregisterauszug
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Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Kinder einen Steuerregisterauszug ihrer Eltern nur gegen Abgabe einer schriftlichen Vollmacht erhalten. Im Zweifelsfalle erfolgt ein Postversand direkt an die Eltern.
Steuerregisterauszug bestellen
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Todesfall im Spital
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Die Gemeinde des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.
Todesfall, Merkblatt downloaden
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Todesfall zu Hause
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Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeinde (Tel. 056 201 94 00) mitzuteilen. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen.
Todesfall, Merkblatt downloaden
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen
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ine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners Fr. 20.--, Unterschrift Auswärtige Fr. 20.--, Beglaubigung von Dokumenten 5.--/Seite
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen
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Urnenöffnungszeiten / Stellvertretung an der Urne
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Die Urnen sind aufgestellt im Gemeindehaus, in der Turnhalle Landstrasse, im Schulhaus Vogelsang und im "Unteren Schulhaus".
Sonntag: 09.30 bis 10.00 Uhr
Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatten hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.Konkrete Anfragen über Abstimmungen/Urnenöffnungszeiten
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Visum
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern Der Visumsantrag ist bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland einzureichen. Händigt die Schweizer Vertretung dem Besucher eine Garantieerklärung aus, ist diese an den Garanten in der Schweiz (Gastgeber) weiterzuleiten. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 30?000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen. Die Einwohnerkontrolle leitet die Garantieerklärung ans Migrationsamt Aarau weiter. Kosten: Fr. 60.00.
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Visum, Besuchsaufenthalter aus visumspflichtigen Ländern
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Formulare für die Visumserteilung sind bei der Schweizer Vertretung im Herkunftsland erhältlich. Das Formular ist durch Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant muss die Garantie-/Unterhaltserklärung (Fr. 20?000.--) von der Einwohnerkontrolle visieren lassen.
Merkblatt Besuchsaufenthalt f. visumspflichtige Ausländer
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Zahlungskonditionen Provisorische Steuern
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bis 30. April - Skonto
bis 31. Oktober - spätester Zahlungstermin
ab 1. November wird ein Verzugszins verrechnet
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage
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Zahlungsschwierigkeiten Steuern
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Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.Stundungsgesuch online zum Download
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Zivilstandskreis Baden
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Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)
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Persönliche Meldung bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen. Beim Zuzug müssen Schweizer den Heimatschein/Heimatausweis, das Dienstbüchlein und allenfalls das Familienbüchlein, Ausländer den Ausländerausweis, den Pass, die Arbeitsbewilligung und bei Zuzug aus anderem Kanton 2 Fotos mitzubringen. Beim Wegzug/Umzug haben CH-Bürger den Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis vorzuweisen sowie das Dienstbüchlein/ Ausländer den Ausländerausweis Bei Abmeldungen haben Schweizer den Schriftenempfangsschein (Niederlassungsausweis) abzugeben; Ausländer müssen mit dem Ausländerausweis vorsprechen. Vermieter sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern zu melden.
Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen










