SCHRIFTZUG


Häufige Fragen


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A
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Abstimmungen und Wahlen

An Wahlen und Abstimmungen können alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.

Briefliche Stimmabgaben:
1. Sie kann durch Einwurf in den Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Zustellkuvert nicht frankiert werden. Die Gemeinde trät die Portokosten.
2. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnungszeiten am Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
3. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortskuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.

Wer brieflich stimmen will:
1. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis,
2. muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert legen und dieses zukleben,
3. legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtausweis in das Antwort- resp. Zustellkuvert,
4. klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.

 

Abstimmungen und Wahlen, noch Fragen?


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Abstimmungen, Wahlen, Stimmabgabe

Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Sie erhalten die Unterlagen automatisch von der Gemeinde zugestellt. Es ist möglich, die Stimme persönlich an der Urne abzugeben (Öffnungszeiten auf Stimmrechtsausweis). Für Ehegatten ist die Stellvertretung möglich, wobei der Stimmrechtsausweis vom Ehepartner unterschrieben werden muss.
Es kann auch brieflich gestimmt werden; dabei ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und zusammen mit den Wahl-/Stimmzetteln der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post einzureichen. Als Variante kann das Couvert auch bis vor der letzten Urnenschliessung direkt beim Gemeindehaus in den Briefkasten geworfen werden. Weitere Informationen zu den politischen Rechten und zu den Abstimmungs- und Wahlergebnissen finden Sie unter

 

Abstimmungen, Wahlen


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AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung

Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

 

Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


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AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?

In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 400.--).

 

Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


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AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?

Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.

 

Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


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AHV-Rente Anmeldung

Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.

 

Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


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Amtliches Publikationsorgan

Die amtlichen Publikationen und Gemeindehausnachrichten werden in der "Rundschau" veröffentlicht. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Freitag und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt. Amtliche Mitteilungen werden zudem auch im Amtsblatt veröffentlicht.

 

Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?


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Anhang zur Verordnung über Skonto, Vergütungs- und Verzugszinsen

Zahlungskonditionen, detaillierte Angaben


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Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit

Das Arbeitsamt der Gemeinde nimmt lediglich die Anmeldung entgegen. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.

 

Arbeitsamt, konkrete Anfrage


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Arbeitslos, was nun?

Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihre ID / Pass oder den Ausländerausweis mit.

 

Arbeitslos, konkrete Anfrage


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Arbeitsvertrag, wer hilft mir?

Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 13)
Auskunft: Mo. 14-17 Uhr, Di.-Fr. 8-11 Uhr

 

Arbeitsvertrag, konkrete Anfrage


B
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Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:

Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung (siehe auch §§ 6 + 59 BauG Kanton Aargau)

 

Merkblatt - Keine Baubewilligungspflicht downloaden


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Bauvorhaben - Verfahrensdauer

Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

Baugesuche im vereinfachten Verfahren (Bagatell-Baugesuche), welche nach §61 des Kantonalen Baugesetzes nicht öffentlich aufgelegt werden müssen, werden durch die Abt. Bau & Planung direkt bewilligt. Das Verfahren dauert hier ca. 2-4 Wochen.

 

Formulare online bestellen


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Betreibungsamt

Das Betreibungsamt befindet sich an der Wiesenstrasse 13
Tel. 056 223 38 20

 

Fragen zum Schuldbetreibungs- und Konkursrecht


E
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EasyTax

Wieder wird ein PC-Programm für das Ausfüllen der Steuererklärung gratis angeboten. Dies kann auch auf Linux und Mac OS X 10.4 oder höher installiert werden.

Im Programm wurden Verbesserungen vorgenommen. Das Programm hilft mit einem Frage-Antwort-System durch die Steuererklärung. Das gibt Sicherheit, dass alle erforderlichen Angaben gemacht werden und verhindert unnötig Zeit zu verlieren für nicht zutreffende Positionen. Das Programm ist mandatenfähig, d.h. es kann auch für das Ausfüllen mehrerer Steuererklärungen verwendet werden. Die Daten können abgespeichert werden und stehen für die nächste Steuererklärung als Grundlage zur Verfügung. Das Programm ist kostenlos erhältlich durch Herunterladen vom Internet oder als CD-Rom beim Gemeindesteueramt.

 

EasyTax herunterladen


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Einbürgerung

Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.

 

Einbürgerung, detaillierte Infos herunterladen

 

Einbürgerung; weitere Formulare Kanton


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Erleichterte Einbürgerung

Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist

 

Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos


F
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Fischereibewilligung

Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau

 

Infos zur Fischerkarte erhalten Sie hier

 


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Fundbüro

Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindepolizei abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

 

Fundbüro, konkrete Anfragen über die Einwohnerdienste


G
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Gemeindeammann, Sprechstunden

Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 / 201 94 35) oder per eMail abzumachen.

 

Gemeindeammann, Termin anfragen


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Grenzkarten

Einreise in den Schengen-Raum mit dem neuen Ausländerausweis und dem gültigen heimatlichen Reisepass kann ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden. Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatsangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen ebenfalls zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum. Grenzkarten und Ausflugscheine sind folglich ab dem 15. Dezember 2008 nicht mehr nötig und werden deshalb auch nicht mehr ausgestellt.

 

Grenzkarten


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Grundbuchauszüge

Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40

 

Grundbuch, weitere Infos


H
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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird neu durch den Kindes- und Erwachsenenschutz des Bezirks Baden ausgestellt. Weitere Informationen erhalten sie auf der Website.

 


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Hilfsblatt zur Anpassung der prov. Steuerrechnung

Falls die provisorischen Steuern zu hoch oder zu tief in Rechnung gestellt wurden, kann durch das Einreichen eines Hilfsblattes beim Gemeindesteueramt die provisorische Rechnung angepasst werden.

 

Hilfsblatt zur Anpassung der prov. Steuerrechnung


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Hundekontrolle

Allgemeines

Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.

 

Die Hundekontrollmarke wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Neu ist der Hund über den implantierten Mikrochip gekennzeichnet und registriert. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium gilt für die Schweiz seit 1. Januar 2007, für Welpen schon seit 1. Januar 2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.

 

An- und Abmeldung Hunde

Jede Person in Gebenstorf, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei der Einwohnerkontrolle mit dem Heimtierausweises, dem Hundeausweis und/oder dem gelben Impfpass registrieren. Falls der Hund nach dem 1. September 2008 angeschafft worden ist, ist der Gemeinde auch eine Kopie der Bescheinigung über den absolvierten obligatorischen Erziehungskurs (Sachkundenachweis) abzugeben. Ersthundehaltende haben vor Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Lektionen zu besuchen. Und anschliessend mit dem Hund innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs von mindestens vier Lektionen. Neuhundehaltende, die bereits nachweislich einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres lediglich den praktischen Kurs besuchen.

 

Bei einem Wohnortswechsel müssen die Hundehaltenden den Adresswechsel direkt der zentralen Datenbank ANIS innerhalb von 10 Tagen melden. Ebenfalls ist der Hund bei der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen anzumelden. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, sind der Einwohnerkontrolle und ANIS ebenfalls Meldung zu erstatten.

 

Hundesteuer / Wegfall Hundemarke

Trotz Wegfall der Hundemarke mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes, wird die Hundetaxe auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben. Sie ist vorübergehend leicht höher als bisher und beläuft sich auf Fr. 115.00.  Die Gebühr für die Hundesteuer wird den Hundehaltern jährlich im Mai in Rechnung gestellt. Für die nach dem 31. Oktober bis zum 30. April taxpflichtig werdenden Hunde, beträgt die erste Taxe die Hälfte der Jahressteuer.

 

Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss für den Kanton Aargau nochmals die volle (bzw. bei Zuzug nach dem 31. Oktober bis zum 30. April, die halbe) Steuer entrichtet werden.

 

Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.

 

Mikrochip

Gemäss der eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche neugeborenen Hunde ab 1. Januar 2006 spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt nimmt das Einpflanzen des Mikrochips vor und sorgt gleichzeitig für die Registrierung des Hundes auf der zentralen Datenbank. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Firma ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern bezeichnet. Weitere Infos siehe unter www.anis.ch.

 

Häufige Fragen zum Mikrochip

 

Hundekontrolle, konkrete Fragen

 

Hundegesetz (HuG)

Verordnung zum Hundegesetz (HuV)

Häufige Fragen zum neuen Hundegesetz

Informationen für Hundehalter

HundetrainerInnen in der Region (für obligatorischen Basiskurs)

Infoblatt zum Mikrochip

Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotenzial

Merkblatt Hundehalter (vom Kantonal-Verband Aargauer Kynologen)

Merkblatt mit Hunden zusammenleben (vorm Schw. Tierschutz)

Merkblatt Mikrochip, Kennzeichnung von Findeltieren (vom Schw. Tierschutz)

Weitere Infos beim Bundesamt für Veterinärwesen

 


I
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Identitätskarte

Identitätskarten können mittels persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste (Minderjährige und bevormundete Person in Begleitung der gesetzlichen Vertretung/des Vormundes) beantragt werden. Dazu wird ein aktuelles, nicht älter als ein Jahr altes Passfoto (Kopfabstand zum Bildrand muss mind. 5mm betragen, keine Kopfbedeckung, geschlossener Mund, allfällige Brillengläser dürfen nicht spiegeln) benötigt. Eine zu ersetzende Identitätskarte ist vorzuweisen. Die Gebühr für Minderjährige beträgt Fr. 35.00 und für Erwachsene Fr. 70.00. Die Identitätskarte von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig. Bei Verlust der alten Identitätskarte, ist die Verlustanzeige von einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweisen. Die Ausstellungsdauer beträgt 14 Tage.

 

Merkblatt Identitätskarte

Fragen zur Identitätskarte


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IV-Rente

Das Anmeldeformular IV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter.

 

Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


K
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Kehrichtensorgung

Wo entsorge ich was?
Wann findet welche Abfuhr statt?
Wie teuer sind die Gebühren?
Alle Antworten finden Sie in unserem Abfallkalender!

 

Abfallkalender downloaden


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Krankenkassen-Prämienverbilligung

Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Das Kantonale Steueramt ermittelt Personen, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wird das Antragsformular direkt zugestellt.
Um einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet; Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung; Kopien der Krankenversicherungspolicen von allen Familienmitgliedern; Quellensteuerpflichtige Personen benötigen das gelbe Lohnbescheinigungsformular (vollständig ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet); Blaues Merkblatt für selbständig besteuerte Personen in Ausbildung.

 

Zusätzliche Formulare und Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA Gebenstorf


L
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Leumundszeugnis

Das Leumundszeugnis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.

Das Leumundszeugnis gibt keine Auskunft mehr über die Handlungsfähigkeit. Diese ist durch die Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht) zu bescheinigen.

 

Leumundszeugnis online bestellen


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Lohnausweis

Eine PDF-Vorlage des Lohnausweises kann hier heruntergeladen werden.

 

Lohnausweis ausfüllen


M
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Merkblatt Liegenschaftsunterhalt

Auf Grund von neuen Rechtssprechungen musste das Liegenschaftsunterhalts-Merkblatt teilweise geändert werden. Dieses muss ab sofort für die Prüfung der Abzugsfähigkeiten verwendet werden.

 

Merkblatt Liegenschaftsunterhalt herunterladen


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Mitwirkung in Kommissionen

Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.

 

Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei


O
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Orange Einzahlungsscheine VESR

Bei Verlust des orangen Einzahlungsscheines VESR muss unbedingt ein neues Exemplar auf der Abteilung Finanzen angefordert werden, ansonsten die korrekte Verbuchung nicht gewährleistet werden kann.

 

Orange Einzahlungsscheine bestellen


P
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Provisorische Steuerrechnung 2013

Mitte Februar 2013 wurden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt.
Diese wurden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind. Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Aufgrund der eingereichten Deklaration wird die Rechnungsstellung aus früheren Jahren überprüft. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Provisorische Steuerrechnung 2013; konkrete Anfrage


S
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Säule 3a (Höchstabzug)

Folgende Abzüge sind für das Jahr 2013 möglich:

  • Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 6'739.--

  • Arbeitnehmende und selbständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Erwerbseinkommens, höchstens aber Fr. 33'696.--


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Schweizer Reisepass / Kombiangebot

Der Pass 10 (biometrisch) bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) muss beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist unerlässlich. Das Passfoto wird vor Ort erstellt. Vorgängig ist über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 19 28) ein Termin zu vereinbaren. Die Gebühr für Minderjährige beträgt für den Pass Fr. 65.00 und für Erwachsene Fr. 145.00. Der Pass von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig. Die Gebühr für das Kombiangebot für Minderjährige beträgt Fr. 78.00 und für Erwachsene Fr. 158.00. Bei Verlust des alten Passes, ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweissen. Die Ausstellungsdauer beträgt 14 Tage.

 

Fragen zum Schweizer Reisepass / Kombiangebot


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Sozialhilfe / Alimentenvbevorschussung

Die Sozialhilfe umfasst gemäss Sozialhilfegesetz vor allem Beratung, Betreuung und Vermittlung von Dienstleistungen sowie materielle Hilfe. Die Hilfeleistung durch die Wohnsitzgemeinde ist zu erbringen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfesuchenden haben sich frühzeitig mit den Sozialen Diensten (Tel. 201 94 45) in Verbindung zu setzen, damit die notwendigen Gespräche und Abklärungen durchgeführt werden können. Die Alimentenbevorschussung obliegt der Wohnsitzgemeinde des Kindes. Das unmündige Kind hat Anspruch auf Bevorschussung, wenn der zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Das Gesuch ist vom gesetzlichen Vertreter des Kindes bei den Sozialen Diensten einzureichen. Auch hier sind verschiedene Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen, zu welchen die Sozialen Dienste Auskunft geben können.

 

Noch weitere Fragen zum Sozialdienst?


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Stelle frei?

Freie Stelle sind dem RAV Brugg (056 460 90 40) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.

 

Stellen, konkrete Anfrage beim RAV


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Steuerberechnung

Die zu erwartenden Steuern können hier online berechnet werden. Sie wechseln dafür zur Homepage des Kant. Steueramtes.

 

Steuerberechnung


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Steuerbezug (Inkasso)

Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig; Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Abteilung einzureichen. Für die Direkten Bundessteuern ist das Kantonale Steueramt, Aarau, zuständig.  

Steuerinkasso, weitere Fragen


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Steuererklärung, Einreichung

Bis jeweils Ende März. Falls eine fristgerechte Einreichung nicht möglich ist, bitten wir Sie, eine Fristerstreckung zu beantragen. Die Fristerstreckungen können ab der Steuererklärung 2012 online beantragt werden. Dafür benötigen Sie lediglich Ihr Steuererklärungsformular (Adressnummer sowie Fristerstreckungscode welcher auf Formular aufgedruckt wurde). Bitte Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis unterschrieben (beide Ehegatten) und mit allen nötigen Belegen einreichen.

   

Steuererklärung, konkrete Anfrage

eFrist Online Fristerstreckungsgesuch


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Steuern, Einsprache

Schriftliche Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost). Details über das Vorgehen sind auf der Rückseite der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

 

Steuerveranlagung, konkrete Anfragen


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Steuern, Ratenzahlungen

Bestellen Sie bei der Abteilung Finanzen Einzahlungsscheine für die Steuern.

 

Einzahlungsscheine online bestellen


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Steuerrechnung (definitive)

Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die eingereichte Steuererklärung ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung. Verzögerungen kann es geben, wenn das Wertschriftenverzeichnis abgewartet werden muss. Dieses wird vom Kantonalen Steueramt überprüft. Die Steuererklärungen werden durch die Steuerkommission, respektive Delegation überprüft. Erst nach dieser Prüfung dürfen die definitiven Rechnungen versandt werden.


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Steuerregisterauszug

Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online hier bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Kinder einen Steuerregisterauszug ihrer Eltern nur gegen Abgabe einer schriftlichen Vollmacht erhalten. Im Zweifelsfalle erfolgt ein Postversand direkt an die Eltern.

 

Steuerregisterauszug bestellen


T
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Todesfall im Spital

Die Gemeinde des Wohnortes der verstorbenen Person ist am nächsten Werktag zu informieren. Diese ist für die Einsargung, den Transport und die Organisation der Bestattung zuständig.

 

Todesfall, Merkblatt downloaden


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Todesfall zu Hause

Zuerst ist unverzüglich ein Arzt aufzubieten. Stellt dieser den Tod fest, ist der Todesfall der Gemeinde (Tel. 056 201 94 00) mitzuteilen. Ärztliche Todesbescheinigung und allenfalls das Familienbüchlein sind zur Besprechung mitzubringen.

 

Todesfall, Merkblatt downloaden


U
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Unterschriften und Dokumente beglaubigen

ine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners Fr. 20.--, Unterschrift Auswärtige Fr. 20.--, Beglaubigung von Dokumenten 5.--/Seite

 

Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen


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Urnenöffnungszeiten / Stellvertretung an der Urne

Die Urnen sind aufgestellt im Gemeindehaus, in der Turnhalle Landstrasse, im Schulhaus Vogelsang und im "Unteren Schulhaus".

Sonntag: 09.30 bis 10.00 Uhr

Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatten hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

 

Konkrete Anfragen über Abstimmungen/Urnenöffnungszeiten


V
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Visum

Formulare für die Visumerteilung sind bei der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant / die Garantin hat die Verpflichtungser-klärung bei den Einwohnerdiensten einzureichen sowie eine Gebühr von Fr. 61.00 zu entrichten. Die Einwohnerdienste leiten die Verpflichtungserklärung – zur Prüfung und Bearbeitung – an die Bewilligungsbehörde weiter (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) weiter.

 

Visum


Z
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Zahlungskonditionen Provisorische Steuern

bis 30. April - Skonto
bis 31. Oktober - spätester Zahlungstermin
ab 1. November wird ein Verzugszins verrechnet
Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

Zahlungskonditionen, konkrete Anfrage


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Zahlungsschwierigkeiten Steuern

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub zu stellen. Das Gesuch muss als Beilagen als Kopie enthalten:
Mietvertrag, Einkommensbelege/Lohnausweise, Krankenkassenrechnung, Kreditvertrag (falls Kredit), Auszug aus Betreibungsregister. Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.


Stundungsgesuch online zum Download


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Zivilstandskreis Baden

Zivilstandskreis Baden


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Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)

Ausländische Staatsangehörige die vom Ausland oder aus einem anderen Kanton zuziehen wollen, haben vorgängig ein Gesuch beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau einzureichen.

 

Ein Zuzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

Eine Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen, wird durch die Einwohner-dienste an die zuständige Bewilligungsbehörde (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) – zur Prüfung und Bearbeitung – weitergeleitet.

 

Schweizer Bürger haben bei Zuzug folgende Dokumente mitzubringen:

  • Heimatschein / Heimatausweis
  • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
  • Krankenkassennachweis
  • bei Minderjährigen: Geburtsscheine / Familienbüchlein
  • falls geschieden: Scheidungsurteil

 

Ausländische Staatsangehörige haben bei Zuzug innerhalb Kanton Aargau folgende Dokumente mitzubringen:

  • ausländischer Pass
  • Ausländerausweis
  • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
  • Krankenkassennachweis
  • Geburtsschein
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls geschieden: Scheidungsurteil

 

Ausländische Staatsangehörige haben bei Zuzug aus der übrigen Schweiz bzw. aus dem Ausland folgende Dokumente mitzubringen:

  • ausländischer Pass
  • aktuelles Passfoto
  • Def. Abmeldebestätigung aus dem Ausland
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Zusicherung / Bewilligung vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau
  • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklärung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
  • Geburtsschein
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls geschieden: Scheidungsurteil

 

Wegzug / Abmeldung

Ein Wegzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

 

Schweizer Bürger haben folgende Dokumente mitzubringen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)

 

Ausländische Staatsangehörige haben folgende Dokumente mitzubringen:

  • Ausländerausweis
  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)

 

 

 

Umzug innerhalb der Gemeinde / innerhalb des Gebäudes

Ein Umzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

 

Schweizer Bürger haben folgende Dokumente mitzubringen:

  • Identitätskarte oder Pass
  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)
  • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
  • Krankenkassennachweis

 

Ausländische Staatsangehörige haben folgende Dokumente mitzubringen:

  • ausländischer Pass
  • Ausländerausweis
  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)
  • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
  • Krankenkassennachweis 

Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen