Arbeitsamt der Gemeinde, Tätigkeit
Das Arbeitsamt der Gemeinde nimmt lediglich die Anmeldung entgegen. Danach ist das RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) und die von den Betroffenen gewählte Arbeitslosenkasse zuständig.
Arbeitslos, was nun?
Melden Sie sich so früh wie möglich beim Arbeitsamt Ihrer Wohngemeinde. Nehmen Sie dazu Ihre ID / Pass oder den Ausländerausweis mit.
Arbeitsvertrag, wer hilft mir?
Arbeitsgericht Baden, Ländliweg 2, 5400 Baden (056 200 13 13)
Auskunft: Mo. 14-17 Uhr, Di.-Fr. 8-11 Uhr
Arbeitsvertrag, konkrete Anfrage
Stelle frei?
Freie Stelle sind dem RAV Brugg (056 460 90 40) zu melden, da dort alle arbeitslosen Personen registriert sind.
Stellen, konkrete Anfrage beim RAV










