SCHRIFTZUG
Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf
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Fax 056 201 94 94
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Bau & Planung

    Bauvorhaben - Verfahrensdauer

    Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.

    Baugesuche im vereinfachten Verfahren (Bagatell-Baugesuche), welche nach §61 des Kantonalen Baugesetzes nicht öffentlich aufgelegt werden müssen, werden durch die Abt. Bau & Planung direkt bewilligt. Das Verfahren dauert hier ca. 2-4 Wochen.

     

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    Baugesuche - Baubewilligungspflicht für:

    Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung (siehe auch §§ 6 + 59 BauG Kanton Aargau)

     

    Merkblatt - Keine Baubewilligungspflicht downloaden