SCHRIFTZUG
Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf
Tel. 056 201 94 00
Fax 056 201 94 94
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Einwohnerdienste

    Grenzkarten

    Einreise in den Schengen-Raum mit dem neuen Ausländerausweis und dem gültigen heimatlichen Reisepass kann ohne Visum in sämtliche Schengenstaaten eingereist werden. Bestehende Ausländerausweise von Drittstaatsangehörigen, die im Zeitpunkt der Inkraftsetzung noch gültig sind, berechtigen ebenfalls zum visumsfreien Reiseverkehr im Schengen-Raum. Grenzkarten und Ausflugscheine sind folglich ab dem 15. Dezember 2008 nicht mehr nötig und werden deshalb auch nicht mehr ausgestellt.

     

    Grenzkarten


    Hundekontrolle

    Allgemeines

    Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.

     

    Die Hundekontrollmarke wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Neu ist der Hund über den implantierten Mikrochip gekennzeichnet und registriert. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium gilt für die Schweiz seit 1. Januar 2007, für Welpen schon seit 1. Januar 2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.

     

    An- und Abmeldung Hunde

    Jede Person in Gebenstorf, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei der Einwohnerkontrolle mit dem Heimtierausweises, dem Hundeausweis und/oder dem gelben Impfpass registrieren. Falls der Hund nach dem 1. September 2008 angeschafft worden ist, ist der Gemeinde auch eine Kopie der Bescheinigung über den absolvierten obligatorischen Erziehungskurs (Sachkundenachweis) abzugeben. Ersthundehaltende haben vor Anschaffung des Hundes einen Theoriekurs von mindestens vier Lektionen zu besuchen. Und anschliessend mit dem Hund innerhalb eines Jahres einen Praxiskurs von mindestens vier Lektionen. Neuhundehaltende, die bereits nachweislich einen Hund hatten, müssen mit ihrem Hund innerhalb eines Jahres lediglich den praktischen Kurs besuchen.

     

    Bei einem Wohnortswechsel müssen die Hundehaltenden den Adresswechsel direkt der zentralen Datenbank ANIS innerhalb von 10 Tagen melden. Ebenfalls ist der Hund bei der neuen Wohngemeinde innert 10 Tagen anzumelden. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, sind der Einwohnerkontrolle und ANIS ebenfalls Meldung zu erstatten.

     

    Hundesteuer / Wegfall Hundemarke

    Trotz Wegfall der Hundemarke mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes, wird die Hundetaxe auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben. Sie ist vorübergehend leicht höher als bisher und beläuft sich auf Fr. 115.00.  Die Gebühr für die Hundesteuer wird den Hundehaltern jährlich im Mai in Rechnung gestellt. Für die nach dem 31. Oktober bis zum 30. April taxpflichtig werdenden Hunde, beträgt die erste Taxe die Hälfte der Jahressteuer.

     

    Bei Zuzug aus einem anderen Kanton, muss für den Kanton Aargau nochmals die volle (bzw. bei Zuzug nach dem 31. Oktober bis zum 30. April, die halbe) Steuer entrichtet werden.

     

    Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z.B. Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.

     

    Mikrochip

    Gemäss der eidg. Tierseuchenverordnung müssen sämtliche neugeborenen Hunde ab 1. Januar 2006 spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Der Tierarzt nimmt das Einpflanzen des Mikrochips vor und sorgt gleichzeitig für die Registrierung des Hundes auf der zentralen Datenbank. Als Registrierstelle für Hunde aus dem Kanton Aargau wurde die Firma ANIS (Animal Identity Service AG) in Bern bezeichnet. Weitere Infos siehe unter www.anis.ch.

     

    Häufige Fragen zum Mikrochip

     

    Hundekontrolle, konkrete Fragen

     

    Hundegesetz (HuG)

    Verordnung zum Hundegesetz (HuV)

    Häufige Fragen zum neuen Hundegesetz

    Informationen für Hundehalter

    HundetrainerInnen in der Region (für obligatorischen Basiskurs)

    Infoblatt zum Mikrochip

    Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährungspotenzial

    Merkblatt Hundehalter (vom Kantonal-Verband Aargauer Kynologen)

    Merkblatt mit Hunden zusammenleben (vorm Schw. Tierschutz)

    Merkblatt Mikrochip, Kennzeichnung von Findeltieren (vom Schw. Tierschutz)

    Weitere Infos beim Bundesamt für Veterinärwesen

     


    Identitätskarte

    Identitätskarten können mittels persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste (Minderjährige und bevormundete Person in Begleitung der gesetzlichen Vertretung/des Vormundes) beantragt werden. Dazu wird ein aktuelles, nicht älter als ein Jahr altes Passfoto (Kopfabstand zum Bildrand muss mind. 5mm betragen, keine Kopfbedeckung, geschlossener Mund, allfällige Brillengläser dürfen nicht spiegeln) benötigt. Eine zu ersetzende Identitätskarte ist vorzuweisen. Die Gebühr für Minderjährige beträgt Fr. 35.00 und für Erwachsene Fr. 70.00. Die Identitätskarte von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig. Bei Verlust der alten Identitätskarte, ist die Verlustanzeige von einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweisen. Die Ausstellungsdauer beträgt 14 Tage.

     

    Merkblatt Identitätskarte

    Fragen zur Identitätskarte


    Schweizer Reisepass / Kombiangebot

    Der Pass 10 (biometrisch) bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) muss beim Passamt in Aarau beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung der biometrischen Daten ist unerlässlich. Das Passfoto wird vor Ort erstellt. Vorgängig ist über das Internet (www.schweizerpass.ch) oder telefonisch (062 835 19 28) ein Termin zu vereinbaren. Die Gebühr für Minderjährige beträgt für den Pass Fr. 65.00 und für Erwachsene Fr. 145.00. Der Pass von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig. Die Gebühr für das Kombiangebot für Minderjährige beträgt Fr. 78.00 und für Erwachsene Fr. 158.00. Bei Verlust des alten Passes, ist die Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweissen. Die Ausstellungsdauer beträgt 14 Tage.

     

    Fragen zum Schweizer Reisepass / Kombiangebot


    Visum

    Formulare für die Visumerteilung sind bei der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant / die Garantin hat die Verpflichtungser-klärung bei den Einwohnerdiensten einzureichen sowie eine Gebühr von Fr. 61.00 zu entrichten. Die Einwohnerdienste leiten die Verpflichtungserklärung – zur Prüfung und Bearbeitung – an die Bewilligungsbehörde weiter (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) weiter.

     

    Visum


    Zuzug/Umzug/Wegzug (Anmeldung/Abmeldung)

    Ausländische Staatsangehörige die vom Ausland oder aus einem anderen Kanton zuziehen wollen, haben vorgängig ein Gesuch beim Amt für Migration und Integration Kanton Aargau in Aarau einzureichen.

     

    Ein Zuzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

    Eine Anmeldung von ausländischen Staatsangehörigen, wird durch die Einwohner-dienste an die zuständige Bewilligungsbehörde (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) – zur Prüfung und Bearbeitung – weitergeleitet.

     

    Schweizer Bürger haben bei Zuzug folgende Dokumente mitzubringen:

    • Heimatschein / Heimatausweis
    • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
    • Krankenkassennachweis
    • bei Minderjährigen: Geburtsscheine / Familienbüchlein
    • falls geschieden: Scheidungsurteil

     

    Ausländische Staatsangehörige haben bei Zuzug innerhalb Kanton Aargau folgende Dokumente mitzubringen:

    • ausländischer Pass
    • Ausländerausweis
    • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
    • Krankenkassennachweis
    • Geburtsschein
    • falls verheiratet: Heiratsurkunde
    • falls geschieden: Scheidungsurteil

     

    Ausländische Staatsangehörige haben bei Zuzug aus der übrigen Schweiz bzw. aus dem Ausland folgende Dokumente mitzubringen:

    • ausländischer Pass
    • aktuelles Passfoto
    • Def. Abmeldebestätigung aus dem Ausland
    • Kopie Arbeitsvertrag
    • Zusicherung / Bewilligung vom Amt für Migration und Integration Kanton Aargau
    • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklärung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
    • Geburtsschein
    • falls verheiratet: Heiratsurkunde
    • falls geschieden: Scheidungsurteil

     

    Wegzug / Abmeldung

    Ein Wegzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

     

    Schweizer Bürger haben folgende Dokumente mitzubringen:

    • Identitätskarte oder Pass
    • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)

     

    Ausländische Staatsangehörige haben folgende Dokumente mitzubringen:

    • Ausländerausweis
    • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)

     

     

     

    Umzug innerhalb der Gemeinde / innerhalb des Gebäudes

    Ein Umzug ist durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste zu melden.

     

    Schweizer Bürger haben folgende Dokumente mitzubringen:

    • Identitätskarte oder Pass
    • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)
    • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
    • Krankenkassennachweis

     

    Ausländische Staatsangehörige haben folgende Dokumente mitzubringen:

    • ausländischer Pass
    • Ausländerausweis
    • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung (ist bei Zuzug ausgehändigt worden)
    • Kopie Miet- / Kaufvertrag, bzw. bei Untermiete, schriftliche Einverständniserklä-rung der Liegenschaftsverwaltung / Liegenschaftseigentümer
    • Krankenkassennachweis 

    Zuzug/Umzug/Wegzug, Weitere Fragen