Abstimmungen und Wahlen
Amtliches Publikationsorgan
Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Gemeindeammann, Sprechstunden
Grundbuchauszüge
Handlungsfähigkeitszeugnis
Urnenöffnungszeiten / Stellvertretung an der Urne
Leumundszeugnis
Mitwirkung in Kommissionen
Unterschriften und Dokumente beglaubigen
Abstimmungen und Wahlen
An Wahlen und Abstimmungen können alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger teilnehmen.
Briefliche Stimmabgaben:
1. Sie kann durch Einwurf in den Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe muss das Zustellkuvert nicht frankiert werden. Die Gemeinde trät die Portokosten.
2. Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnungszeiten am Sonntag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
3. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortskuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will:
1. setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis,
2. muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert legen und dieses zukleben,
3. legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtausweis in das Antwort- resp. Zustellkuvert,
4. klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.
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Amtliches Publikationsorgan
Die amtlichen Publikationen und Gemeindehausnachrichten werden in der "Rundschau" veröffentlicht. Die Rundschau erscheint wöchentlich am Freitag und wird allen Haushaltungen gratis zugestellt. Amtliche Mitteilungen werden zudem auch im Amtsblatt veröffentlicht.
Amtliches Publikationsorgan, noch Fragen?
Einbürgerung
Voraussetzungen für Ausländer:
12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
5 Jahre im Kanton Aargau
3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung). Detaillierte Informationen (auch über die Einbürgerung von Schweizern) finden Sie im Download.
Einbürgerung, detaillierte Infos herunterladen
Einbürgerung; weitere Formulare Kanton
Erleichterte Einbürgerung
Ein ausländischer Ehegatte eines Schweizer Bürgers kann sich erleichtert einbürgern lassen, wenn er/sie
insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat
seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger lebt
seit 1 Jahr in der Schweiz angemeldet ist
Erleichterte Einbürgerung, weitere Infos
Gemeindeammann, Sprechstunden
Termine für Besprechungen sind vorab telefonisch (056 / 201 94 35) oder per eMail abzumachen.
Gemeindeammann, Termin anfragen
Grundbuchauszüge
Grundbuchauszüge sind erhältlich beim Grundbuchamt, Bahnhofstrasse 40, 5400 Baden, Tel. 056 / 200 09 40
Handlungsfähigkeitszeugnis
Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird neu durch den Kindes- und Erwachsenenschutz des Bezirks Baden ausgestellt. Weitere Informationen erhalten sie auf der Website.
Urnenöffnungszeiten / Stellvertretung an der Urne
Die Urnen sind aufgestellt im Gemeindehaus, in der Turnhalle Landstrasse, im Schulhaus Vogelsang und im "Unteren Schulhaus".
Sonntag: 09.30 bis 10.00 Uhr
Ehegatten dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatten hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Konkrete Anfragen über Abstimmungen/Urnenöffnungszeiten
Leumundszeugnis
Das Leumundszeugnis wird durch die Einwohnerdienste ausgestellt und durch den Gemeinderat unterzeichnet. Es kann im Online-Schalter direkt bestellt werden.
Das Leumundszeugnis gibt keine Auskunft mehr über die Handlungsfähigkeit. Diese ist durch die Erwachsenenschutzbehörde (Familiengericht) zu bescheinigen.
Leumundszeugnis online bestellen
Mitwirkung in Kommissionen
Melden Sie sich bei der Gemeindekanzlei. Sie werden dann in eine Warteliste aufgenommen.
Mitwirkung, Online-Meldung an Gemeindekanzlei
Unterschriften und Dokumente beglaubigen
ine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird oder wenn die Person erklärt, die vorliegende Unterschrift stamme von ihr. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden. Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original ebenfalls vorliegt. Zuständig für Beglaubigungen sind Gemeindeschreiber und Gemeindeammann oder dessen Stellvertreter. Kopien von zivilstandsamtlichen Dokumenten werden vom Zivilstandsbeamten beglaubigt. Kosten der Beglaubigungen: Unterschrift eines Einwohners Fr. 20.--, Unterschrift Auswärtige Fr. 20.--, Beglaubigung von Dokumenten 5.--/Seite
Unterschrifts-/Dokumentbeglaubigung, weitere Fragen










