SCHRIFTZUG
Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf
Tel. 056 201 94 00
Fax 056 201 94 94
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Gemeindezweigstelle (SVA)

    AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung

    Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.

     

    Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


    AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?

    In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 400.--).

     

    Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


    AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?

    Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.

     

    Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


    AHV-Rente Anmeldung

    Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.

     

    Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


    IV-Rente

    Das Anmeldeformular IV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter.

     

    Bei allen übrigen Fragen und Formalitäten im Bereich AHV, IV, EL, EO wollen Sie bitte direkt mit der Gemeindezweigstelle SVA Kontakt aufnehmen


    Krankenkassen-Prämienverbilligung

    Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
    Das Kantonale Steueramt ermittelt Personen, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wird das Antragsformular direkt zugestellt.
    Um einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
    Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet; Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung; Kopien der Krankenversicherungspolicen von allen Familienmitgliedern; Quellensteuerpflichtige Personen benötigen das gelbe Lohnbescheinigungsformular (vollständig ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet); Blaues Merkblatt für selbständig besteuerte Personen in Ausbildung.

     

    Zusätzliche Formulare und Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA Gebenstorf