AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung
AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
AHV-Rente Anmeldung
IV-Rente
Krankenkassen-Prämienverbilligung
AHV-Ausweis, Erstausstellung, Verlust und Neuaustellung
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Zudem ist eine Bestätigung des Arbeitgebers auf diesem Formular erforderlich.
AHV-Beiträge - Beitragszahlungen auch ohne Erwerb?
In dem Jahr, in dem man 21 Jahre alt wird, muss mit der Bezahlung der Beiträge begonnen werden. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn noch kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner das doppelte der Minimalbeiträge bezahlt (ca. 2 x Fr. 400.--).
AHV-Beiträge - und wenn ich meine Beiträge noch nicht bezahlt habe?
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können so trotzdem nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.
AHV-Rente Anmeldung
Das Anmeldeformular AHV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle der SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter. Das Gesuch muss zusammen mit AHV-Ausweis etwa 4 Monate vor Erreichen des AHV-Alters eingereicht werden.
IV-Rente
Das Anmeldeformular IV-Rente ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich. Beim Ausfüllen hilft diese Stelle gerne weiter.
Krankenkassen-Prämienverbilligung
Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Aargau, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anspruch auf Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Das Kantonale Steueramt ermittelt Personen, welche aufgrund der bekannten Steuerzahlen möglicherweise einen Anspruch besitzen. Diesen Personen wird das Antragsformular direkt zugestellt.
Um einen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:
Anmeldeformular, vollständig ausgefüllt und unterzeichnet; Kopie der letzten definitiven Steuerveranlagung; Kopien der Krankenversicherungspolicen von allen Familienmitgliedern; Quellensteuerpflichtige Personen benötigen das gelbe Lohnbescheinigungsformular (vollständig ausgefüllt und vom Arbeitgeber unterzeichnet); Blaues Merkblatt für selbständig besteuerte Personen in Ausbildung.
Zusätzliche Formulare und Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindezweigstelle SVA Gebenstorf










