SCHRIFTZUG
Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf
Tel. 056 201 94 00
Fax 056 201 94 94
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Verschiedenes

    Fischereibewilligung

    Departement Bau, Verkehr und Umwelt
    Abteilung Wald
    Sektion Jagd und Fischerei
    Entfelderstrasse 22
    5001 Aarau

     

    Infos zur Fischerkarte erhalten Sie hier

     


    Fundbüro

    Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindepolizei abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.

     

    Fundbüro, konkrete Anfragen über die Einwohnerdienste


    Abstimmungen, Wahlen, Stimmabgabe

    Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Sie erhalten die Unterlagen automatisch von der Gemeinde zugestellt. Es ist möglich, die Stimme persönlich an der Urne abzugeben (Öffnungszeiten auf Stimmrechtsausweis). Für Ehegatten ist die Stellvertretung möglich, wobei der Stimmrechtsausweis vom Ehepartner unterschrieben werden muss.
    Es kann auch brieflich gestimmt werden; dabei ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und zusammen mit den Wahl-/Stimmzetteln der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post einzureichen. Als Variante kann das Couvert auch bis vor der letzten Urnenschliessung direkt beim Gemeindehaus in den Briefkasten geworfen werden. Weitere Informationen zu den politischen Rechten und zu den Abstimmungs- und Wahlergebnissen finden Sie unter

     

    Abstimmungen, Wahlen