Fischereibewilligung
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Abteilung Wald
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Infos zur Fischerkarte erhalten Sie hier
Fundbüro
Werden Wertgegenstände, welche den Wert von Fr. 10.-- (Art. 720 des schweizerischen Zivilgesetzbuches) übersteigen, aufgefunden, so sind diese auf der Gemeindepolizei abzugeben. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar. Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zum Eigentum. Wird die Sache zurückgegeben, so hat der Finder Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn.
Fundbüro, konkrete Anfragen über die Einwohnerdienste
Abstimmungen, Wahlen, Stimmabgabe
Stimmberechtigt sind Schweizer Staatsangehörige, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Sie erhalten die Unterlagen automatisch von der Gemeinde zugestellt. Es ist möglich, die Stimme persönlich an der Urne abzugeben (Öffnungszeiten auf Stimmrechtsausweis). Für Ehegatten ist die Stellvertretung möglich, wobei der Stimmrechtsausweis vom Ehepartner unterschrieben werden muss.
Es kann auch brieflich gestimmt werden; dabei ist der Stimmrechtsausweis zu unterschreiben und zusammen mit den Wahl-/Stimmzetteln der Gemeindekanzlei rechtzeitig per Post einzureichen. Als Variante kann das Couvert auch bis vor der letzten Urnenschliessung direkt beim Gemeindehaus in den Briefkasten geworfen werden. Weitere Informationen zu den politischen Rechten und zu den Abstimmungs- und Wahlergebnissen finden Sie unter










