Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden.
Die Eingaben haben an den Friedensrichter zu erfolgen. Erfolgt anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter keine gütliche Einigung der Parteien, entscheidet der Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--; für höhere Streitwerte wird ein Weisungsschein zur Klage an das Bezirksgericht ausgestellt.
| Friedensrichteramt Kreis Mellingen
| Friedensrichter 056 491 43 82
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| Mario Schwegler, Friedensrichter
| E-Mail: fririamt.mellingen@bluewin.ch
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| Patrick Zehnder
| Friedensrichter-Statthalter 056 210 13 15
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