Genehmigung Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024:
Gemäss aktueller Werterhaltungsplanung drängen sich Sanierungsmassnahmen für den Strassenoberbau und die Werkleitungen für die Oberriedenstrasse West auf. Das Sanierungsprojekt wurde durch die Scheidegger + Partner AG, Baden, erarbeitet. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt CHF 1'540'000 und sind in den Finanzplänen der Einwohnergemeinde und Eigenwirtschaftsbetrieben berücksichtigt.
Ausgangslage
Die Oberriedenstrasse, von der Unterriedenstrasse (inkl. Kreuzung) bis zur Birmenstorferstrasse K272, ist gemäss Werterhaltungsplan dringend sanierungsbedürftig. Im gesamten Projektperimeter von ca. 230 m sind Sanierungen sowohl der Strasse als auch der Werkleitungen erforderlich. Gemäss aktuellem Finanzplan ist die Erneuerung der Oberriedenstrasse West für das Jahr 2025 vorgesehen.
Projektbeschrieb Strasse
Perimeter und Ausbau
Das Projekt beginnt ca. 10 m nach dem Knoten Birmenstorferstrasse / Oberriedenstrasse und endet ca. 30 m nach dem Knoten Oberriedenstrasse / Unterriedenstrasse und hat eine Länge von rund 230 m.
Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit beträgt heute bereits im ganzen Projektperimeter 30 km/h. Der Knoten Oberriedenstrasse / Unterriedenstrasse soll zugunsten des Fussgängerverkehrs umgestaltet werden. Zudem ist auf der gesamten Länge der Ausbau eines Gehwegs geplant.
Die Strasseninstandstellung umfasst den Ersatz der Fundation im Bereich des neuen Gehweges, der Randabschlüsse, der Strassenentwässerung und des Belages.
Strassen- und Gehwegbreiten
Abschnitt Birmenstorferstrasse bis Ein- / Ausfahrt Merz Areal (ca. 60 m):
In diesem Abschnitt soll die Oberriedenstrasse für die Ein- / Ausfahrt zum Merz-Areal für den Begegnungsfall LKW / LKW (LKW: Lastkraftwagen) mit stark reduzierter Geschwindigkeit (20 – 30 km/h) ausgebaut werden. Die Strasse ist heute ohne den markierten Gehwegbereich ca. 5.5 m breit. Damit die bestehende Mauer und die Lärmschutzwand auf der Parzelle Nr. 1633 nicht abgebrochen und erneuert werden müssen, wird die Strasse in diesem Abschnitt auf 6 m ausgebaut. Am südlichen Fahrbahnrand wird zudem ein Gehweg (3 cm Anschlag) mit einer Breite von 1.5 m realisiert. Mit dem Gehweg liegt die Gesamtbreite in diesem Abschnitt bei 7.5 m.
Abschnitt Ein- / Ausfahrt Merz Areal bis Knoten Oberriedenstrasse / Unterriedenstrasse (ca. 190 m):
Die Oberriedenstrasse ist heute in diesem Abschnitt zwischen 5.5 m und 6.9 m breit, davon sind 1.4 m – 1.5 m markierter Gehwegbereich (Aargauer-Trottoir). Am nördlichen Fahrbahnrand gegenüber dem Zugang zum Wohnquartier Oberriedenstrasse 69 – 91 sind vier Längsparkfelder markiert. Diese werden mit dem Ausbau der Strasse beibehalten.
Die Strassenbreite wird in diesem Abschnitt auf 4.5 m, für den Begegnungsfall PKW / PKW mit stark reduzierter Geschwindigkeit (30 km/h), vereinheitlicht. Dazu wird am südlichen Fahrbahnrand ein überfahrbarer Gehweg (3 cm Anschlag) mit einer Breite von 1.5 m ausgebaut. Es ergibt sich somit eine Gesamtbreite von 6 m.
Knoten Oberriedenstrasse / Unterriedenstrasse / Rebbergstrasse
Für den Knoten hat ein Verkehrsplanungsbüro eine Variantenstudie erarbeitet. Die vom Gemeinderat auserkorene Bestvariante wurde in der vorliegenden Planung übernommen. Geplant sind zwei Gehwegüberfahrten zwischen der Oberriedenstrasse und der Unterriedenstrasse. Diese werden mittels Fussgängerstreifen über die Unterriedenstrasse verbunden.
Ziel mit der Neugestaltung des Knotens ist es, die Verkehrssituation für die Fussgänger zu verbessern, die Verkehrsflächen zu minimieren und die Rechtsvortrittsregelung im Knoten Rebbergstrasse / Oberriedenstrasse klar ersichtlich zu machen.
Strassenbeleuchtung
Die öffentliche Strassenbeleuchtung muss mit der Sanierung der Strasse und dem Neubau des Gehweges erneuert bzw. versetzt werden. Die Kosten dafür sind im Strassenbau eingeschlossen und werden somit wie üblich von der Gemeinde finanziert.
Landerwerb
Mit dem Ausbau der Strasse und des neuen Gehweges am südlichen Fahrbahnrand sowie der Umgestaltung des Knoten Oberriedenstrasse / Unterriedenstrasse bedingt das Projekt gesamthaft ca. 110 m2 Landerwerb. Mit den betroffenen Grundstücksbesitzer wurden Gespräche geführt. Die Eigentümer stehen dem vorliegenden Projekt positiv gegenüber, so dass die notwendigen Landabtretungsverträge ausgearbeitet werden können.
Projektbeschrieb Werkleitungen
Sauberwasserleitung
Mit dem Sanierungsprojekt «Oberriedenstrasse Ost» (im Bau seit April 2024) wird eine neue Sauberwasserleitung bis vor den Knoten Oberriedenstrasse / Rebbergstrasse verlegt. Diese wird mit dem vorliegenden Projekt «Oberriedenstrasse West» bis in die Birmenstorferstrasse und anschliessend in die Reuss weitergeführt.
Für die Verlegung der Sauberwasserleitung werden Leitungen im Durchmesser 400 mm bis 500 mm verbaut. Damit der Unterhalt gewährleistet ist, sind 7 neue Kontrollschächte erforderlich.
Kanalisation
Im Zuge des generellen Entwässerungsplans (GEP) wurden die öffentlichen Leitungen und Schächte im Juli 2020 mittels Kanalfernsehaufnahmen untersucht und dokumentiert. Die Leitungen sind grundsätzlich in einem guten Zustand. Dennoch müssen diese an einigen Stellen saniert werden. Dies kann von innen mit einem Roboter erfolgen.
Zudem ist gemäss GEP im Projektperimeter eine Haltung auf einer Länge von 9.1 m hydraulisch überlastet (ungenügende Abflusskapazität) und muss von einem Durchmesser 300 mm auf 500 mm vergrössert werden.
Trinkwasserleitungen
Gemäss der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) aus dem Jahr 2017 ist im ganzen Bearbeitungsperimeter dringender Handlungsbedarf. Das Projekt umfasst daher den Ersatz der vorhandenen Trinkwasserleitung auf einer Länge von 230 m. Die vier vorhandenen Hydranten im Bauperimeter sollen erneuert werden. Innerhalb des Strassenbereichs werden die Hausanschlussleitungen inkl. der Schieber bis zur Parzellengrenze ausgetauscht. Die weiteren Erneuerungen der Hausanschlüsse innerhalb der privaten Grundstücke ist zwar nicht Bestandteil des Projektes, wird aber den Eigentümern wo nötig empfohlen, um allfällige Synergien des Bauablaufes zu nutzen.
Stromversorgung
Die EVG beabsichtigt im gesamten Sanierungsbereich die Erstellung einer neuen Kabelrohranlage.
Gasversorgung
Die bestehende Gasleitung wird nach Rücksprache bei der IBB Energie AG nicht ersetzt. Es wird lediglich ein Schieber nachgerüstet.
Swisscom / UPC
Die beiden Fremdwerke haben keinen Sanierungsbedarf im Perimeter gemeldet.
Beitragsplan
Grundeigentümerbeiträge sind zu erheben, wenn die Sanierungsarbeiten einen wirtschaftlichen Sondervorteil mit sich bringen. Ein Sondervorteil liegt im Erschliessungsrecht dann vor, wenn ein Grundstück durch den Bau von Zufahrtsstrassen, Kanalisation, Versorgungsnetzen und Werkleitungen erschlossen wird und es dadurch einen Vorteil in Form eines Vermögenszuwachses erfährt. Tritt eine Wertvermehrung von Vorneherein nicht ein oder wird sie durch Nachteile neutralisiert, so fällt ein Sondervorteil ausser Betracht.
Die Oberriedenstrasse im Abschnitt zwischen der Birmenstorfer- und der Unterriedenstrasse ist im KGV (Kommunaler Gesamtplan Verkehr) als Erschliessungsstrasse klassiert. Gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen vom 1. Januar 2015 der Gemeinde Gebenstorf gelten Erschliessungsstrassen als Feinerschliessung. Die Kostenbeteiligung der Grundeigentümer beträgt in der Regel für die Erstellung und Änderungen einer Strassenanlage 100 %. Eine Änderung wird gemäss Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen wie folgt definiert: «Als Änderung gelten wesentliche bauliche Anpassungen einer Strasse (z.B. Strassenentwässerung, Strassenverbreiterung, Ergänzung mit einem Gehweg usw.).»
Strassenbau
Das Strassenprojekt besteht aus einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (neuer Strassenoberbau, Erneuerung der Randabschlüsse, Erneuerung der Strassenentwässerung, Erneuerung der Strassenbeleuchtung). Die Strasse ist in ihrem heutigen Zustand zwischen 4.50 m und 6.00 m breit, somit ist der Begegnungsfall zwischen PW / PW mit stark reduzierter Geschwindigkeit (30 km/h) gemäss VSS-Norm bereits heute gegeben.
Mit der Sanierung der Strasse wird am südlichen Fahrbahnrand der Gehweg mit einer Breite von 1.5 m ausgebaut. Heute ist lediglich ein markierter Gehwegbereich mit Absperrpfosten vorhanden. Der Ausbau eines Gehwegs generiert den direkt anstossenden Grundeigentümern jeweils einen Sondervorteil, da der Zugang zu Fuss erheblich verbessert wird. Der Neubau des Gehweges ist somit für die Grundeigentümer zu 100 % beitragspflichtig. Das benötigte Land für den Ausbau des Gehweges wird durch die Gemeinde Gebenstorf erworben und von den restlichen Kosten abgezogen. Die Kosten für den Neubau des Trottoirs betragen Fr. 75'000.
Werke Wasser und Abwasser
Bei der Erstellung der Sauberwasserleitung handelt es sich um eine Basiserschliessung. Diese ist nicht beitragspflichtig. Der Ersatz der Wasserleitung durch eine neue Leitung bringt den anstossenden Grundeigentümern keinen Sondervorteil. Ebenfalls nicht beitragspflichtig sind Instandsetzungen von Kanalisationen. Die Finanzierung erfolgt vollkommen durch die Gemeinde (ohne Kostenbeteiligungen der Grundeigentümer).
Zusammenfassung
Die Oberriedenstrasse West und das darunterliegende öffentliche Werkleitungsnetz befinden sich nachweislich in einem schlechten Zustand, weshalb eine Sanierung erforderlich ist. Auch weitere Werkeigentümer haben dringenden sanierungsbedarf.
Die Gemeindeversammlung hat am 13. Juni 2024 dem Kreditantrag von CHF 1'540'000 für die Sanierung der Oberriedenstrasse West zugestimmt.
Kosten und Finanzierung | ||
---|---|---|
Strassenbau inkl. Beleuchtung | steuerfinanziert | CHF 765'000 |
Wasserversorgung inkl. Rohrlegearbeiten | eigenwirtschaftlich finanziert | CHF 245'000 |
Schmutz- und Sauberwasser | eigenwirtschaftlich finanziert | CHF 530'000 |
Total Kosten inkl. MWST | CHF 1'540'000 |