19. Sep 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf
Einwohnergemeinde Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch
Bauvorhaben: Ersatz Spinnereibrücke
Standort: Parzellen 615 + 1840 (Gemeindegebiet Gebenstorf); Spinnereistrasse
Parzellen 2881 + 2907 (Gemeindegebiet Windisch)
Kant. Zustimmung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt (AFB)
Das Baugesuch liegt vom 20. September bis 21. Oktober 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.