03. Mai 2022
Markus und Petra Meier-Suter
Das Baugesuch liegt vom 13. Mai 2022 bis 13. Juni 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.