23. Jun 2022
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Zone 1: Brühlstrasse, Wiesenstrasse
Zone 2: Oberriedenstrasse, Unterriedenstrasse, Kinziggrabenstrasse, Sandstrasse, Oberdorfstrasse, Steigstrasse
Für die Dauer der Baustelle "Gebenstorf IO; K117, Sanierung Landstrasse": Fahrverbotszone für Motorwagen und Motorräder, ausgenommen Zubringerdienst
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 24. Juni 2022 bis 25. Juli 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.