05. Dez 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Nazim und Fatma Sarica, Mühlefeldstrasse 24, 4702 Oensingen
Bauvorhaben: Energetische Sanierung Fassade und Dach
Standort: Parzelle 637; Reussdörflistrasse 1
Das Baugesuch liegt vom 6. Dezember 2024 bis 6. Januar 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.