Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 wird folgende Verlängerung der Verkehrsbeschränkung inklusive erforderlichen Anpassungen der Strassensignalisation verfügt:
- Unterriedenstrasse, Verlängerung Beginn/Ende Tempo-30-Zone um ca. 80 m (ab Kreuzung Unterrieden- / Oberriedenstrasse) in Richtung Birmenstorf (Art. 2a und 22a SSV, Signale 2.59.1/2.59.2)
EinsprachenEinsprachen gegen diese Anpassungen der Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 12. August 2022 bis 12. September 2022 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.