27. Jul 2022
Gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Brandschutzgesetzes verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) per Mittwoch, 27. Juli 2022, 9 Uhr, ein Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten. Die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 (von 5) und das Feuerverbot im Wald und am Waldrand bleiben bestehen.