Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
Landstrasse Knoten Wiesenstrasse

Säule 3a (Höchstabzug)

Folgende Abzüge sind für das Jahr 2023 möglich:

  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 7'056.--..
  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. des Nettolohnes, höchstens aber Fr. 35'280.--.

Folgende Abzüge sind für das Jahr 2024 möglich:

  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal Fr. 7'056.--.
  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. des Nettolohnes, höchstens aber Fr. 35'280.--.
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