Info-ABC
-
Abkürzungen
Nachfolgend finden Sie die an unserer Schule gebräuchlichsten Abkürzungen:
KG = Kindergarten
US = Unterstufe
MS = Mittelstufe
OS = Oberstufe
BuS = Bewegung und Sport
KLP = Klassenlehrperson
SHP = schulische Heilpädagogin
SLK = Schulleitungskonferenz -
Abmeldung/Wegzug
Bitte melden Sie einen Wegzug aus Gebenstorf frühzeitig bei der Wohngemeinde. Die Abmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind möglichst frühzeitig bei der neuen Wohngemeinde anzumelden. So kann ein reibungsloser Schulübertritt sichergestellt werden.
Zusätzlich bitten wir Sie,- die Klassenlehrperson zu informieren, damit die Schülerüberweisung vorbereitet werden kann,
- den Wegzug über das Schulsekretariat zu melden.
-
Absenzen
Ist Ihr Kind krank, informieren Sie bitte die zuständige Lehrperson vor Unterrichtsbeginn über die Kommunikationsapp KLAPP. Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht zum Unterricht, wird sich die Lehrperson bei Ihnen melden und nachfragen. Auf Verlangen der Schulleitung sind die Eltern verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Absenzen im Zyklus 3 (Oberstufe)
Gemäss Vorgaben des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) werden an der Oberstufe neben den unentschuldigten auch die entschuldigten Absenzen im Zwischenbericht sowie im Jahreszeugnis ausgewiesen. Bitte melden Sie Absenzen Ihres Kindes so früh wie möglich über KLAPP. Nicht eingereichte Entschuldigungen werden nach 7 Tagen automatisch als unentschuldigte Absenzen erfasst.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
-
Adressänderung
Bitte melden Sie Adressänderungen sowie Änderungen der Telefonnummern per E-Mail dem Schulsekretariat und informieren Sie zusätzlich die Klassenlehrperson.
-
Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf
In der Regel erhalten wir die Unterlagen von der bisherigen Schule. Dies kann jedoch teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit wir die Aufnahme Ihres Kindes an der Schule Gebenstorf rechtzeitig vorbereiten können, sind wir dankbar, wenn Sie sich als Eltern frühzeitig bei uns melden.
Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an die Schule sowie an die Gemeindeverwaltung und teilen Sie uns folgende Angaben mit:- Name und Vorname(n) des Kindes / der Kinder
- Geburtsdatum/-daten
- aktueller Schulbesuch (Klasse, Stufe, Ort)
- aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer für Rückfragen
- zukünftige Wohnadresse in Gebenstorf
Nach Eingang Ihrer Angaben informieren wir Sie über die Klassenzuteilung und senden Ihnen die notwendigen schriftlichen Anmeldeunterlagen zu. Diese bitten wir Sie, möglichst rasch ausgefüllt an uns zurückzusenden.
-
Beschwerde
Als Schule ist uns bewusst, dass es im Schulalltag zu Differenzen, Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten kommen kann. Unser Ziel ist es, solche Situationen möglichst niederschwellig und im direkten Austausch zu klären. Wir bitten Sie daher, vor dem Ausfüllen eines Beschwerdeformulars zu prüfen, ob dieser Weg bereits beschritten wurde und ein Gespräch stattgefunden hat. Je nach Art des Anliegens kann es zudem sinnvoll sein, zunächst die Schulsozialarbeit beizuziehen.
Beschwerden verstehen wir als Chance zur Qualitätssicherung. Wurden direkte Gespräche geführt, ohne dass eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte, steht Ihnen der Weg über das offizielle Beschwerdeformular offen.Vorgehen bei Konflikten
- Direkter Kontakt mit der betroffenen Lehrperson
- Anliegen oder Unklarheiten sollen – wenn möglich – zuerst im direkten Gespräch geklärt werden.
- Beizug der Schulsozialarbeit
- Bei sozialen, emotionalen oder klassenbezogenen Themen kann die Schulsozialarbeit unterstützend beigezogen werden.
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Schulleitung
- Dies ist insbesondere sinnvoll bei Pausenplatzthemen oder wenn Konflikte mit Lehrpersonen im direkten Austausch nicht gelöst werden konnten.
- Rechtsweg
- Ist auf schulischer Ebene keine Einigung möglich, steht der Rechtsweg offen.
-
Betreuung
Die Primarschüler/-innen der 3. und 4. Klassen haben eine zusätzliche Lektion Morgenbetreuung, auch Hort genannt. Die Kinder können in der Betreuung selbstständig Hausaufgaben lösen, basteln, malen, lesen oder mit anderen Kindern zusammen spielen; dies unter der Aufsicht einer Betreuungsperson.
Liegt die Betreuung zu Randzeiten, ist diese freiwillig:
• 08:20 - 09:05
• 11:05 - 11:50
Für diesen freiwilligen Teil melden die Eltern ihr Kind für die Betreuung jeweils zu Beginn des Schuljahres an (regelmässiger Besuch). Der Besuch ist für die Kinder unentgeltlich, da die Gemeinde für die Kosten aufkommt. Dieses Angebot ist Teil des Blockzeitenmodells der Gemeinde Gebenstorf, weitere Infos dazu im Info-ABC unter dem Stichwort "Blockzeiten".Die Gemeinde bietet auch ein Angebot zu Tagesstrukturen an. Mehr Infos dazu - sie sind kostenpflichtig - finden Sie unter dem Stichwort "Mittagstisch" im Info-ABC.
-
Blockzeiten
Die Blockzeiten von 08:20 bis 11:50 Uhr bedeuten, dass die Kinder während dieser Zeit an der Primarschule unterrichtet und betreut werden.
Ausgenommen davon sind Fälle von Krankheit der Lehrperson.
Für den Kindergarten gelten folgende Unterrichtszeiten:Mo - Fr Morgen
08.05 - 08.20 Uhr
Eintreffen der Kinder
für 5- und 6-jährige
08.20 - 11.40 Uhr
Unterricht
11.40 - 11.55 Uhr
Verabschiedung der Kinder
Di oder Do
Nachmittag13.20 - 13.30 Uhr
Eintreffen der Kinder
Di oder Do
Nachmittag13.30 - 15.00 Uhr
Unterricht
15.00 - 15.05 Uhr
Verabschiedung der Kinder
Für die Primarschülerinnen und Primarschüler bedeutet dies:
1. bis 3. Klasse
08.05 - 08.20 Uhr
Eintreffen der Kinder
1. bis 4. Klasse
08.20 - 11.50 Uhr
Unterricht
an 2 - 4
Nachmittagen13.30 - 15.05 Uhr
Unterricht
bzw.
14.20 - 16.05 Uhr
Unterricht
Die Primarschülerinnen und Primarschüler der 1.–3. Klassen können bereits zwischen 08:00 und 08:15 Uhr im Schulzimmer eintreffen. Die zuständige Lehrperson informiert die Eltern jeweils am Elternabend darüber.
Weitere Unterrichtsstunden am Nachmittag sind möglich, vorwiegend in der 3.–6. Klasse der Primarschule. Die 5. und 6. Klassen können zudem einzelne Unterrichtsstunden bereits ab 07:30 Uhr haben.
Das Blockzeitenmodell der Schule Gebenstorf wird von der Gemeinde finanziell unterstützt und ermöglicht dadurch den Halbklassenunterricht am Morgen. Die Kinder besuchen diese betreuten Stunden verbindlich (vgl. auch Rubrik Betreuung).
-
CI-Leitbild
Hier können Sie das Leitbild der Schule Gebenstorf herunterladen. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes CI-Leitbild (Corporate Identity), welches das grundlegende Leitbild der Schule Gebenstorf darstellt.
-
Deutschkurs für Erwachsene
Wir wissen es längst: Die Integration gelingt umso besser, wenn Mütter und Väter Deutsch lernen.
Deshalb gelangen wir mit der Bitte an Sie, dass Sie sich für einen Deutschkurs für Erwachsene in der näheren Umgebung anmelden, sollten Sie der Sprache nicht mächtig sein.
Lernen Sie Deutsch, für sich und Ihrem Kind zuliebe!
Informationen für Kurse in Baden oder Brugg finden Sie hier:
https://www.integrationaargau.ch/angebote
Auch diese Seite kann Ihnen sehr hilfreich sein in verschiedenen Sprachen:
http://www.hallo-aargau.ch -
Dolmetscher/-innen
Wünscht die Schule für ein Elterngespräch den Einsatz einer Dolmetscherin oder eines Dolmetschers, übernimmt die Schule die anfallenden Kosten.
Bringen die Eltern zum Elterngespräch selbst eine Person zur Übersetzung mit, gehen die entstehenden Auslagen zu ihren Lasten. -
Dyskalkulie
Die Gemeinde Gebenstorf beteiligt sich freiwillig neu zu 100% an den Kosten für Dyskalkulietherapie.
Unter Dyskalkulie versteht man das Lernversagen im Rechnen bei besserem Intelligenz- und übrigem Leistungsniveau; Rechenschwäche (aus: Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007). Mit anderen Worten, eine Dyskalkulie kann, vereinfacht gesagt, dann vorliegen, wenn die Leistungen des Kindes mindestens im durchschnittlichen Bereich sind und nur in der Mathematik ein starker Abfall zu verzeichnen ist (in Schulnoten ausgedrückt: Mathematik 3.5 oder schlechter im Zeugnis, die übrigen Fächer 4.5 oder besser). Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erübrigt sich eine Abklärung beim SPD.
Kinder mit Dyskalkulie erhalten Nachteilsausgleich. Die Lernziele werden beibehalten.
Lesen Sie hier die Rahmenbedinungen und das Vorgehen:- Eine Anmeldung zur Dyskalkulieabklärung muss im Zeitraum Ende 3. Kl. bis Beginn 4. Klasse (spätestens Herbst) der Primar erfolgen.
- Der Therapiebeginn hat spätestens Mitte 4. Klasse Primar zur erfolgen. Eine Dyskalkulietherapie ist keine Nachhilfe.
- Nach Absprache zwischen Eltern und Klassenlehrperson meldet die Klassenlehrperson das Kind beim SPD für eine Abklärung an.
- Wenn eine Dyskalkulie vom SPD diagnostiziert wird, müssen sich die Eltern nach einer ausgewiesenen Dyskalkulietherapeutin / einem Dyskalkulietherapeuten umsehen. Für den Transport des Kindes sind die Eltern verantwortlich, die Kosten obliegen den Eltern.
- Vor Beginn der Therapie muss sich der/die Therapeut/-in mit der Schulleitung in Verbindung setzen, damit die Kostenbeteiligung der Gemeinde initiiert werden kann.
- Auf dem Sekretariat werden die entsprechenden Daten gesammelt.
- Die Abteilung Finanzen der Gemeinde vergütet den Eltern bei Vorweisen der bezahlten Rechnung jeweils 100% des Rechnungsbetrags der Therapiekosten, längstens während eines Jahres (bzw. für 39 Therapiestunden).
- Nach diesem Jahr kann die Therapie auf Gesuch der Eltern und mit Bericht der Therapeutin/des Therapeuten bei der Schulleitung während nochmals einem Jahr (entspricht nochmals 39 Therapiestunden) verlängert werden. Die Schulleitung klärt bei der Klassenlehrperson ab und beurteilt mit ihr zusammen, ob eine Verlängerung der Therapie unterstützt wird. Weitere Verlängerungen bedürfen jeweils eines Gesuchs durch die Eltern und des aktuellen Therapieberichts.
- Versäumte Therapiestunden werden nicht subventioniert.
- Wird das Vorgehen, wie oben beschrieben, nicht eingehalten, übernimmt die Gemeinde keine Kosten und die Eltern schulden die Beträge vollumfänglich selber. 20231106
-
Einschulung Kindergarten
Im November findet ein Informationsabend statt, an dem Sie über die Gepflogenheiten im Kindergarten sowie die Vorbereitungen zum Kindergartenbesuch informiert werden. Die Einladung dazu erhalten Sie per Post.
Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginnt die Schulpflicht.
Stichtag für die Einschulung ist der 31. Juli. Hat Ihr Kind bis zu diesem Datum das 4. Altersjahr erreicht, erhalten Sie im Januar vom Schulsekretariat die Anmeldeunterlagen für den Besuch des 1. Kindergartenjahres (5-Jährige) ab August des kommenden Schuljahres.
Die definitive Kindergartenzuteilung erfolgt Ende Mai / Anfang Juni.
Ende Juni sind Sie und Ihr Kind an einem Nachmittag zu einem Kindergartenbesuch eingeladen.-
Freiwillige Reduktion Kindergarten-Unterricht
Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im ersten Kindergartenjahr quartalsweise von einem Halbtag (Mittwochmorgen) zu dispensieren.
Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus und reichen Sie es vor Quartalsende an die Schulleitung ein, so dass Ihr Kind im darauffolgenden Quartal am Mittwoch keinen Unterricht hat.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion:
-
-
Einschulung Primarschule
Die Kindergärtnerin empfiehlt auf Grund ihrer Beobachtungen im Kindergarten die Kinder in die jeweilige nächste Stufe. Je nach Reife des Kindes lautet die Empfehlung 1. Primarklasse oder Einschulungsklasse (=1. Klasse in 2 Jahren).
Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen und gelangt anschliessend an das Leitungsteam der Schule, welches schlussendlich einen Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
Die Entscheidung fällt Ende März/Anfang April.
Ende Mai/Anfang Juni wird den Eltern die definitive Klassenzuteilung mitgeteilt.
Ende Juni gibt es für die zukünftigen 1. Klässler/-innen einen Besuchsnachmittag in der Schule.
-
Elektro-Trendfahrzeuge
Wir stellen Ihnen hier einen Flyer der Stadtpolizei Baden auf unsere Homepage, die Ihnen Fragen zu diesen Elektro-Trendfahrzeugen beantworten kann und hoffentlich hilft, dass sich Nutzer an die geltenden Regelungen halten, die nicht immer allen klar sind.
-
Elternabend / Elterngespräche
Lehrpersonen informieren die Eltern/Erziehungsberechtigte über das Unterrichtsgeschehen, die Schülerleistungen, Anlässe, Schulreisen, Klassenlager...
Elternabende sind bei Lehrpersonen- oder Stufenwechsel obligatorisch und werden meistens zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt. In den übrigen Fällen können anstelle von Elternabenden auch Einzelgespräche mit allen Eltern erfolgen.
Bei Fragen suchen Sie von sich aus immer den direkten Kontakt mit der Lehrperson.
Bitte informieren Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte die Lehrpersonen über Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen. Vor allem, wenn dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.
-
Elterngruppe Gebenstorf
Wir sind eine Gruppe engagierter Eltern, die in Zusammenarbeit mit der Schulbehörde die Schule und die Eltern in ihren Aufgaben unterstützen.
Möchten Sie gerne mitarbeiten in unserer Gruppe? Wir freuen uns über neue Gesichter.
Melden Sie sich per E-Mail. -
Feriengesuche
Informationen zu Feriengesuchen finden Sie unter Urlaub.
-
Urlaub
Kurzurlaubsgesuche bis 3 Tage sind mindestens einen Monat, längere Urlaube mindestens 3 Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Sie werden nur aus wichtigen Gründen und als Ausnahme gewährt.
Die Eltern sind angehalten, Ferien mit Schulkindern in die offiziellen Schulferienwochen zu legen.
-
-
Ferienpass Herbstferien
-
Ferienplan
Den vollständigen Ferienplan finden sie hier:
-
Freiwillige Reduktion Kindergarten-Unterricht
Reduzierter Kindergartenunterricht pro Quartal: Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind im ersten Kindergartenjahr quartalsweise von einem Halbtag (Mittwochmorgen) zu dispensieren.
Füllen Sie dazu das untenstehende Formular aus und reichen Sie es vor Quartalsende an die Schulleitung ein, so dass Ihr Kind im darauffolgenden Quartal am Mittwoch keinen Unterricht hat.
Anmeldeformular Freiwillige Reduktion: -
Klassenlager
Während der Mittelstufe (4. – 6. Klasse) hat jede Klasse Anrecht auf ein einwöchiges Klassenlager.
Aus pädagogischen Gründen kann die Kleinklasse Unter-/Mittelstufe jährlich mehrtägige (max. 1 Woche dauernde) Klassenlager durchführen. Die Kleinklasse der Oberstufe kann ebenfalls jährlich ein Klassenlager durchführen. Die Oberstufe (1. - 3. Klasse Real- und 1. – 3. Klasse Sekundarschule) führen ein einwöchiges Klassenlager durch (1 Woche = 5 Tage), in der Regel während der 2. Klasse.
Die verantwortliche Klassenlehrperson entscheidet über Planung und Durchführung des Lagers.
Die Teilnahme an Lagerwochen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende sind in dieser Zeit einer anderen Lehrperson zuzuweisen.
An die Lagerkosten haben die Eltern pro Kind für eine Woche (5 Tage) einen fixen Betrag von Fr. 125.— zu leisten. Die Gemeinde leistet einen Beitrag von max. Fr. 190.— pro Schüler/-in.
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert. Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag. -
Krankheit Lehrperson
Die Eltern werden via Klapp informiert. An der Schule suchen wir so schnell als möglich eine Lösung und kommunizieren diese ebenfalls per Klapp. Wenn ein Kind während der Krankheit der Lehrperson nicht betreut werden kann, besucht es den Unterricht in einer anderen Klasse. Bitte informieren Sie dazu die Klassenlehrperson.
Wenn die Klassenlehrperson ausfällt, findet der Unterricht bei Fachlehrpersonen trotzdem statt. Auch wenn es sich dabei nur um eine einzelne Lektion am Tag handelt. Wenn Fachlehrpersonen wegen Krankheit unpässlich sind, können die Unterrichtsstunden ausfallen.
Im Kindergarten fällt der Unterricht aus, es sei denn, es sind am betreffenden Tag zwei Kindergärtnerinnen anwesend.
Wir versuchen, den Ausfall so gering wie möglich zu halten.
-
Krankmeldung Kinder/Jugendliche
- Krankmeldungen von Kindern und Jugendlichen bitte über die Absenzenfunktion in Klapp melden.
- Bitte beachten Sie die Hinweise zu entschuldigten und unentschuldigten Absenzen im "Info-ABC" unter: "Absenzen"
-
Absenzen
Ist Ihr Kind krank, informieren Sie bitte die zuständige Lehrperson vor Unterrichtsbeginn über die Kommunikationsapp KLAPP. Erscheint ein Kind unentschuldigt nicht zum Unterricht, wird sich die Lehrperson bei Ihnen melden und nachfragen. Auf Verlangen der Schulleitung sind die Eltern verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Absenzen im Zyklus 3 (Oberstufe)
Gemäss Vorgaben des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) werden an der Oberstufe neben den unentschuldigten auch die entschuldigten Absenzen im Zwischenbericht sowie im Jahreszeugnis ausgewiesen. Bitte melden Sie Absenzen Ihres Kindes so früh wie möglich über KLAPP. Nicht eingereichte Entschuldigungen werden nach 7 Tagen automatisch als unentschuldigte Absenzen erfasst.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
-
Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur HSK
In den Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur erweitern fremdsprachige Kinder und Jugendliche die Kenntnisse in ihrer Muttersprache und der Herkunftskultur ihrer Eltern. Gute Kenntnisse der Muttersprache sind beim Deutschlernen, für den Aufbau der eigenen Identität, für den Kontakt mit den Verwandten sowie eine allfällige Rückkehr von zentraler Bedeutung. Träger der Kurse sind Konsulate, Botschaften oder Elternvereine.
HSK-Kurse finden ab der zweiten Primarklasse statt. Es ist aber auch im Verlauf der weiteren Schulzeit zu Beginn jedes Schuljahres möglich, neu in die Kurse einzutreten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Aargau unter www.schulen-aargau.ch
Anmeldung: Die Unterlagen erhalten die Schüler/-innen der 1. Primarklassen im Februar von den Klassenlehrpersonen. Die Anmeldung senden die Eltern direkt an die im Formular angegebene Adresse.
-
Lehrplan
Für die Schule Gebenstorf gilt grundsätzlich der Lehrplan der Volksschule Aargau. Wer nähere Informationen wünscht, kann sich hier informieren:
www.ag.ch -
Projektwoche
Was vor ein paar Jahren verschiedentlich ausprobiert wurde, ist inzwischen zu einem festen Bestandteil unseres Jahresprogramms geworden: Eine klassen- und/oder stufenübergreifende Projektwoche für die ganze Schule. Sie findet jeweils gleich im Anschluss an die Frühlingsferien statt.
Das Angebot ist immer sehr vielfältig. Die Lehrpersonen bieten Kurse zu unterschiedlichsten Themen an: Basteln, werken, singen, tanzen, musizieren, malen, experimentieren, Natur erleben, Geschichten hören und erfinden, sportliche Aktivitäten, Theater, Schach, jassen, Fotoromane erstellen, Zeitung machen, etc.
Dies bringt eine willkommene Abwechslung in den normalen Schulalltag. Aber nicht nur, dass wir uns eine Woche lang mit etwas beschäftigen können, was uns besonders Spass macht, wir lernen dabei auch andere Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen kennen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Möglichkeiten für neue Freundschaften.
Spezielle Kurse innerhalb dieses Rahmens sind die Schneesportlager und das Schneelager für die Mittel- und Oberstufe. Diese werden in den Sportferien durchgeführt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien. -
Quartalshalbtag/Paragraph 38
Der Paragraph 38 des Schulgesetzes lautet:
„Die Schülerinnen und Schüler sind zu regelmässigem Unterrichtsbesuch verpflichtet.
Auf Ersuchen der Inhaber der elterlichen Sorge haben sie Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal.“
Dabei gilt folgende Quartalseinteilung- Sommer- bis Herbstferien
- Herbst- bis Sportferien
- Sport- bis Frühlingsferien
- Frühlings- bis Sommerferien
Gesuche sind der Klassenlehrperson 2 Tage vor dem gewünschten freien Schulhalbtag schriftlich einzureichen.
Nicht bezogene Quartalshalbtage verfallen nach jedem Semester.
Es können max. 2 Q-Halbtage zu einem ganzen Schultag zusammen bezogen werden. Mögliche Bezugsvarianten entnehmen Sie der folgenden Tabelle:
-
Religion
Die öffentliche Schule ist konfessionell neutral. Sie darf weder die Glaubens- und Gewissensfreiheit, welche durch die Bundesverfassung geschützt ist, beeinträchtigen. Im Klassenunterricht wird das Fach „Ethik und Religionen“ unterrichtet. Der Religionsunterricht der Landeskirchen wird ab der zweiten Klasse ausserhalb des Schulstundenplans angeboten.
-
Schneelager und Schneesportlager
Als Bestandteil der Projektwoche, welche in der 1. Woche nach den Frühlingsferien stattfindet, werden ein Schneelager (4. - 6. Klasse), ein Schneesportlager (5. - 7. Klasse) und ein Schneesportlager (7. - 9. Klasse) angeboten. Diese finden jedoch in den Sportferien statt. Wer so ein Lager besucht, hat während der eigentlichen Projektwoche frei, das heisst, drei Wochen Frühlingsferien. Bei zu vielen Anmeldungen werden Schüler/innen der unteren Klassen gelost.
Das Schneelager wird durchgeführt, wenn mindestens 20 Schüler/-innen daran teilnehmen. Das Schneesportlager wird mit mindestens 30 Schüler/-innen durchgeführt. Schneemangel ist kein Hinderungsgrund.
An die Lagerkosten haben die Eltern einen einheitlichen Beitrag zu leisten:
Schneelager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 125.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 110.—
Schneesportlager Elternbeitrag für das erste Kind CHF 285.—,
Elternbeitrag für jedes weitere Kind CHF 245.—
Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie sowohl das Schneelager als auch das Schneesportlager besuchen, ist das älteste teilnehmende Kind als erstes Kind zu bezeichnen.
Beispiel: 2 Kinder Schneelager, 1 Kind Schneesportlager: = 2 x CHF 110.—. + 1 x CHF 285.—
Die Gemeinde beteiligt sich (neben Rekognoszierungs-, Organisations- und Leiterkosten) pro Kind mit folgenden zusätzlichen Beiträgen:
Schneelager: max. CHF 190.—
Schneesportlager: max. CHF 180.—
Können Eltern den Lagerkostenbeitrag nicht aufbringen, so haben sie die Möglichkeit, der Schulleitung im November ein begründetes Gesuch um Übernahme eines Teils der Lagerkosten durch die Gemeinde einzureichen. Das Leitungsteam der Schule entscheidet nach Rücksprache mit der Abteilung Finanzen über solche Gesuche. Die Eltern werden vor der Reise über den Entscheid informiert.
Kommen solche Gesuche zu spät, so wird auf das Gesuch nicht mehr eingegangen und die Eltern schulden den ganzen Betrag.
Allfällige Abmeldungen vom Lager haben vor dem 1. Dez. zu erfolgen. Bei Abmeldung nach dem 1. Dez. werden keine Lagerbeiträge mehr rückerstattet (ausgenommen Krankheit/Unfall, belegt mit einem Arztzeugnis). -
Schnupperlehre
Schnupperlehre
-
Schulbesuche
Drei offizielle Besuchstage werden pro Jahr angeboten. Daneben sind Elternbesuche an unserer Schule jederzeit möglich. Sie sind herzlich willkommen.
Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher bei der Lehrperson an und achten Sie während dem Besuch auf folgende Hinweise:
• Schalten Sie bitte Ihr Handy auf stumm
• Verzichten Sie auf Ton-, Bild- bzw. Videoaufnahmen.
• Sie helfen uns, wenn Sie sich im Unterricht ruhig verhalten.
-
Schulbibliothek
Öffnungszeiten:
Montag 08.00-12.00 Uhr/ 13.00-17.30 Uhr (üblicherweise)In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen.
Bei Absenzen der Bibliothekarin wird die Dauer der Abwesenheit den Lehrpersonen kommuniziert und ein Infozettel aufgehängt.
Ein klassenweiser Bibliotheksbesuch ist mit der Klassenlehrperson möglich.
Ausleihe:
Dauer: 4 Wochen, 2 x Möglichkeit zur Verlängerung um je 4 WochenMahnungen werden per Klapp versendet.
-
Schulordnung der Schule Gebenstorf
aktualisierte Version von 2021
-
Arealplan Brühl 4.18Arealplan_Bru776hl_4.18.pdf2,01 MB
-
Arealregeln Brühl und Vogelsang 4.13Arealregeln_Bru776hl_und_Vogelsang_4.13.pdf371,92 KB
-
Regelung Gebrauch persönlicher elektronischer Geräte 4.11Regelung_Gebrauch_perso776nlicher_elektronischer_Gera776te_4.11.pdf331,29 KB
-
Schulordnung 4.7Schulordnung_4.7_2021.pdf2,96 MB
-
-
Schulreise
An den Schulen von Gebenstorf werden alljährlich am Kindergarten und an der Unter- und Mittelstufe eintägige Schulreisen durchgeführt. Den Lehrpersonen der Oberstufe ist es freigestellt, ob sie ein- oder zweitägige Schulreisen durchführen.
Für Schulklassen, welche ein Klassenlager durchführen, entfällt die Schulreise.
Die Teilnahme an Schulreisen kann für die Schüler/-innen nicht als obligatorisch erklärt werden. Nicht Teilnehmende haben in dieser Zeit den Unterricht bei einer anderen Lehrperson zu besuchen.
Schulreisen haben den Sinn, die Schüler/-innen mit der engeren und weiteren Heimat vertraut zu machen. Sie müssen eine Wanderung einschliessen, deren Länge der physischen Konstitution der Schüler/-innen angepasst ist.
Die Gemeinde übernimmt die nachstehenden Schulreisebeiträge:
1./2./3. Klasse CHF 16.65 pro Schüler/-in 5. Klasse CHF 30.— pro Schüler/-in
6. Klasse CHF 40.— pro Schüler/-in
4. Klasse CHF 25.— pro Schüler/-in 7.-9. Klasse CHF 50.— pro Schüler/-in
2-tägige Schulreisen CHF 80.— pro Schüler/-in -
Schulsozialarbeit
Schüler/-innen, Eltern und Lehrpersonen sind eingeladen, von dieser Dienstleistung Gebrauch zu machen. Auch Ihnen stehen die Schulsozialarbeiterinnen bei Fragen zur Verfügung. Das Angebot ist kostenlos. Die Personen der Schulsozialarbeit unterstehen der Schweigepflicht.
-
Schulsport
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, den freiwilligen Schulsport zu besuchen. Jeweils im Juni und im Dezember werden die Informationen und die Anmeldung per Klapp an die Eltern versandt.
Auskunft zum Schulsport erteilt Ihnen gerne Béatrice Frei E-Mail. -
Schultypenwechsel innerhalb Oberstufe
Normalerweise besuchen die Jugendlichen der Oberstufe die Schule im darauf folgenden Jahr weiterhin im selben Oberstufenschultyp (z.B. 1. Real -> 2. Real -> 3. Real).
Wenn auf Grund sehr guter Leistungen und diverser weiterer Kriterien bis jeweils Ende Februar ein Schultypenwechsel für ein Kind angezeigt ist, suchen die Lehrpersonen mit den Eltern das Gespräch und schlagen einen Wechsel vor (z.B. von der 1. Real in die 1. Sek.). Es kann aber auch sein, dass das Kind selber oder die Eltern einen Wechsel sehen. Dann müssen die Eltern von sich aus das Gespräch mit der Klassenlehrperson frühzeitig (z.B. Ende November) suchen, damit die Lehrperson überprüfen kann, ob dies machbar ist.
Schultypenwechsel bedingen einen Antrag seitens Klassenlehrperson und/oder Eltern und eine Empfehlung seitens der Klassenlehrperson für den Wechsel des Schultyps oder für den Verbleib im Schultyp. Diese Empfehlung geht anfangs März an das Leitungsteam der Schule, welches Mitte März den Laufbahnentscheid fällt mit Rechtsmittelbelehrung.
In äusserst seltenen Fällen ist ein Schultypenwechsel von der 1. Real in die 1. Sek. bzw. von der 1. Sek. in die 1. Bez. bereits nach dem ersten Schulhalbjahr möglich ohne repetieren zu müssen. Ein entsprechendes Gesuch würde vom Leitungsteam bereits Ende Januar behandelt.
Rückversetzung (Abstufung z.B. 1. Sek. in 2. Real) und allenfalls Klassenwiederholung (1. Real in 1. Real, einzige Möglichkeit) werden auf Grund der Leistungen des Kindes mit der Jahrespromotion im Juni gefällt. -
SchulwegSchulkinder sollten den Schulweg möglichst selbständig zu Fuss, mit dem Kickboard oder dem Velo zurücklegen. Der tägliche Schulweg bietet nicht nur gesunde Bewegung, sondern ist auch ein wichtiger Bestandteil der kindlichen Entwicklung. Er ermöglicht besondere Erfahrungen, stärkt das Selbstvertrauen und fördert die Selbstverantwortung. Zudem bietet der Schulweg eine wertvolle Gelegenheit, sich mit Gleichaltrigen auszutauschen in einer Umgebung ohne direkte Aufsicht durch Erwachsene. Die Verantwortung für einen sicheren Schulweg liegt dabei bei den Eltern.
Kinder und Jugendliche von Gebenstorf sollten daher wenn immer möglich und bei jeder Witterung den Schulweg eigenständig zurücklegen. Für die Situation, dass Kindern ein zu langer Schulweg bevorsteht, hat der Gemeinderat ein Reglement erlassen, in welchem die Subventionierung von Schulbusabos durch die Gemeinde oder der Transport mit dem Maxitaxi geregelt ist.
-
Schwimmen Primarstufe
Seit vielen Jahren ist Schwimmen ein Teil des Turnunterrichts. Für alle Schüler/-innen der 2. Primarklassen wird ein 10-wöchiger Schwimmkurs durchgeführt, geleitet von einer ausgebildeten Schwimmlehrerin.
Die Schule Gebenstorf möchte damit allen Kindern ermöglichen, das Schwimmen richtig zu erlernen. Schwimmen hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und befähigt sie, sich auch im Wasser richtig zu verhalten.
Der Schwimmunterricht gilt als Unterrichtszeit und dauert eine ganze Stunde. Alle Kinder nehmen daran teil. Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt die Kosten für Kurs und Transport per MaxiTaxi.
-
Struktureditor
In Weblication® CMS erstellen Sie neue Seiten über Vorlagen, so genannte Templates. Zum Erstellen von verschieden strukturierten Inhaltsseiten werden individuelle Seiten-Strukturelemente definiert. Es können auch fertige Baugruppen definiert werden. Über diese Elemente und Baugruppen bauen Sie beliebig strukturierte Inhaltsseiten und Seitenvorlagen, die jederzeit design- und strukturkonsistent sind. Durch diese Architektur sind deutlich weniger spezifische Vorlagen für das Erstellen von Inhaltsseiten erforderlich.
Der Struktureditor fasst in einer Gruppe die entsprechenden Seitenelemente zusammen, die dem Pflegebenutzer zur Bearbeitung angeboten werden.
Durch Verweis auf ein Mastertemplate kann der Benutzer zudem auf weitere - in der Seite evtl. nicht vorhandene - Elemente der gleichen Gruppe zugreifen. Diese können dann in die Seite eingefügt werden. -
Stundenplan
Die Eltern erhalten ca. Anfang Juni den Stundenplan für das neue Schuljahr. Der Grundstundenplan des Kindergartens und der Primarschule ist unter Blockzeiten im Info-ABC ersichtlich.
-
Titel
Als Eltern tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihr Kind die Schule regelmässig besucht. Es wird zudem erwartet, dass Sie Ihr Kind dazu anhalten, die Hausaufgaben sorgfältig zu erledigen und ausgeruht zum Unterricht zu erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Einladungen der Schule, sei es von der Zyklusleitung oder von Lehrpersonen, zu Elternveranstaltungen oder Gesprächen Folge zu leisten. Ein regelmässiger Austausch mit der Lehrperson Ihres Kindes ist sehr wertvoll. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule fördert die Entwicklung und das Lernen Ihres Kindes in optimaler Weise.
Darüber hinaus haben Sie das Recht, den Unterricht Ihres Kindes zu besuchen. Unterrichtsbesuche sind ausdrücklich erwünscht. Erkundigen Sie sich jedoch im Voraus bei der Lehrperson, ob eine Anmeldung für einen Besuch erforderlich ist. Auch können Besuchstage im Jahresprogramm eingeplant sein.
-
Titel
Das Angebot des Schulpsychologischen Diensts richtet sich an Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende Oberstufe und deren Bezugspersonen. Abklärungen und Beratungen sind für die Eltern kostenlos. Weitere Informationen zum Schulpsychologischen Dienst entnehmen Sie bitte deren Homepage.
-
Übertritt Primarschule - Oberstufe
Aufgrund diverser Kriterien und den Leistungen des Kindes in der 6. Klasse der Primarschule bis ca. Februar des Schuljahres empfiehlt die Klassenlehrperson die Kinder in die entsprechende Stufe der Oberstufe (Kleinklasse, Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule). Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen.
Der Anmeldetermin an die Oberstufe ist Ende Februar.
Das Leitungsteam der Schule fällt aufgrund der Empfehlungen und allfälliger Gespräche Anfang März den definitiven Laufbahnentscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Eine Leistungssteigerung oder eine Leistungsverminderung im 2. Halbjahr der 6. Klasse hat keinen Einfluss auf den Laufbahnentscheid des Leitungsteams!
Die Klassenzuteilung wird den Eltern Ende Mai/anfangs Juni mitgeteilt.
-
Unfallversicherung der Schule Gebenstorf
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder bei der eigenen Krankenkasse für die Folgen von Unfall und Krankheit zu versichern. Bei einem Unfall muss die Unfallmeldung an die Krankenkasse der Eltern erfolgen, welche den Schadenfall primär bearbeitet. Im Falle einer unfallbedingten Invalidität, Todesfall oder bei Leistungen die durch die Krankenkasse ausgeschlossen oder nur teilweise versichert sind, kann die Schülerunfallversicherung der Schule Gebenstorf beansprucht werden.
-
Urlaub
Kurzurlaubsgesuche bis 3 Tage sind mindestens einen Monat, längere Urlaube mindestens 3 Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Sie werden nur aus wichtigen Gründen und als Ausnahme gewährt.
Die Eltern sind angehalten, Ferien mit Schulkindern in die offiziellen Schulferienwochen zu legen.
-
Wahlfächer Oberstufe
Die Anmeldung für die Wahl- und Wahlpflichtfächer auf der Oberstufe geschieht Ende Februar für das folgende Schuljahr. Sie ist verbindlich und gilt für das ganze Schuljahr. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Schule - Oberstufe dieser Homepage.
-
Wegzug
Informationen im Zusammenhang mit einem Wegzug aus der Gemeinde Gebenstorf sinden Sie unter "Abmeldung/Wegzug".
-
Abmeldung/Wegzug
Bitte melden Sie einen Wegzug aus Gebenstorf frühzeitig bei der Wohngemeinde. Die Abmeldung erfolgt durch die Eltern direkt bei der Gemeindeverwaltung. Gleichzeitig sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind möglichst frühzeitig bei der neuen Wohngemeinde anzumelden. So kann ein reibungsloser Schulübertritt sichergestellt werden.
Zusätzlich bitten wir Sie,- die Klassenlehrperson zu informieren, damit die Schülerüberweisung vorbereitet werden kann,
- den Wegzug über das Schulsekretariat zu melden.
-
-
Zahnärztliche Kontrolle
Gutscheinheft
Mit Eintritt in den Kindergarten erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Gutscheinheft für die jährliche Zahnkontrolle bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl im Kanton Aargau.Das Heft bleibt im Besitz der Eltern.
Die Kosten der Kontrolluntersuchungen werden von der Gemeinde übernommen. Bitte nehmen Sie das Gutscheinheft zur Kontrolluntersuchung mit, damit der Gutschein eingelöst werden kann. Verlorengegangene Gutscheinhefte können beim Sekretariat ersetzt werden (Kosten CHF 5.—).
Zahnprophylaxe
Die Fachperson für die Zahnkontrolle besucht die Klasse Ihres Kindes im Kindergarten und in der 1. bis 6. Klasse viermal pro Jahr. Die Schüler/-innen werden dabei in einer systematischen Mundhygiene angeleitet. Dazu gehören insbesondere altersgerechte Zahnreinigungstechniken mit fluoridhaltigen Präparaten sowie die Vermittlung von gesundheitsfördernder Ernährung. -
Zuzug
Informationen im Zusammenhang mit einem Zuzug aus der Gemeinde Gebenstorf sinden Sie unter "Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf".
-
Anmeldung bei Zuzug nach Gebenstorf
In der Regel erhalten wir die Unterlagen von der bisherigen Schule. Dies kann jedoch teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Damit wir die Aufnahme Ihres Kindes an der Schule Gebenstorf rechtzeitig vorbereiten können, sind wir dankbar, wenn Sie sich als Eltern frühzeitig bei uns melden.
Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an die Schule sowie an die Gemeindeverwaltung und teilen Sie uns folgende Angaben mit:- Name und Vorname(n) des Kindes / der Kinder
- Geburtsdatum/-daten
- aktueller Schulbesuch (Klasse, Stufe, Ort)
- aktuelle Wohnadresse und Telefonnummer für Rückfragen
- zukünftige Wohnadresse in Gebenstorf
Nach Eingang Ihrer Angaben informieren wir Sie über die Klassenzuteilung und senden Ihnen die notwendigen schriftlichen Anmeldeunterlagen zu. Diese bitten wir Sie, möglichst rasch ausgefüllt an uns zurückzusenden.
-
