Blick Richtung Birchhof
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Dyskalkulie

Dyskalkulie ist eine ausgeprägte Rechenschwäche bei Kindern mit ansonsten durchschnittlichen schulischen Leistungen. Betroffene Kinder haben grosse Mühe mit grundlegenden mathematischen Fähigkeiten, obwohl ihre allgemeine Lernfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt freiwillig 100 % der Kosten für eine anerkannte Dyskalkulietherapie, wenn diese nach einer offiziellen Abklärung empfohlen wird.

Unter Dyskalkulie versteht man das Lernversagen im Rechnen bei besserem Intelligenz- und übrigem Leistungsniveau; Rechenschwäche (aus: Duden - Das Fremdwörterbuch, 9. Aufl. Mannheim 2007). Mit anderen Worten, eine Dyskalkulie kann, vereinfacht gesagt, dann vorliegen, wenn die Leistungen des Kindes mindestens im durchschnittlichen Bereich sind und nur in der Mathematik ein starker Abfall zu verzeichnen ist (in Schulnoten ausgedrückt: Mathematik 3.5 oder schlechter im Zeugnis, die übrigen Fächer 4.5 oder besser). Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erübrigt sich eine Abklärung beim SPD.

Kinder mit Dyskalkulie erhalten Nachteilsausgleich. Die Lernziele werden beibehalten.

Lesen Sie hier die Rahmenbedinungen und das Vorgehen:

  • Eine Anmeldung zur Dyskalkulieabklärung muss im Zeitraum Ende 3. Kl. bis Beginn 4. Klasse (spätestens Herbst) der Primar erfolgen.
  • Der Therapiebeginn hat spätestens Mitte 4. Klasse Primar zur erfolgen. Eine Dyskalkulietherapie ist keine Nachhilfe.
  • Nach Absprache zwischen Eltern und Klassenlehrperson meldet die Klassenlehrperson das Kind beim SPD für eine Abklärung an.
  • Wenn eine Dyskalkulie vom SPD diagnostiziert wird, müssen sich die Eltern nach einer ausgewiesenen Dyskalkulietherapeutin / einem Dyskalkulietherapeuten umsehen. Für den Transport des Kindes sind die Eltern verantwortlich, die Kosten obliegen den Eltern.
  • Vor Beginn der Therapie muss sich der/die Therapeut/-in mit der Schulleitung in Verbindung setzen, damit die Kostenbeteiligung der Gemeinde initiiert werden kann.
  • Auf dem Sekretariat werden die entsprechenden Daten gesammelt.
  • Die Abteilung Finanzen der Gemeinde vergütet den Eltern bei Vorweisen der bezahlten Rechnung jeweils 100% des Rechnungsbetrags der Therapiekosten, längstens während eines Jahres (bzw. für 39 Therapiestunden).
  • Nach diesem Jahr kann die Therapie auf Gesuch der Eltern und mit Bericht der Therapeutin/des Therapeuten bei der Schulleitung während nochmals einem Jahr (entspricht nochmals 39 Therapiestunden) verlängert werden. Die Schulleitung klärt bei der Klassenlehrperson ab und beurteilt mit ihr zusammen, ob eine Verlängerung der Therapie unterstützt wird. Weitere Verlängerungen bedürfen jeweils eines Gesuchs durch die Eltern und des aktuellen Therapieberichts.
  • Versäumte Therapiestunden werden nicht subventioniert.
  • Wird das Vorgehen, wie oben beschrieben, nicht eingehalten, übernimmt die Gemeinde keine Kosten und die Eltern schulden die Beträge vollumfänglich selber. 20231106

Die Gemeinde Gebenstorf beteiligt sich freiwillig neu zu 100% an den Kosten für Dyskalkulietherapie.

Zuständige Personen

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