22. Jul 2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
- Wahl von 5 Mitgliedern des Gemeinderates, Gemeindeammann, Vizeammann
- Wahl von 5 Mitgliedern der Finanzkommission
- Wahl von 3 Mitgliedern der Steuerkommission
- Wahl von 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- Wahl von 8 Stimmenzählenden
- Wahl von 4 Ersatz-Stimmenzählenden
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Gebenstorf zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 15. August 2025, 12:00 Uhr, einzureichen.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Gebenstorf wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet gleichzeitig wie die Gemeinderatswahlen statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auf demselben Wahlzettel die Stimme als Mitglied des Gemeinderates erhält.
Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert derer neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt. Diese Regelung gilt nicht für die Erneuerungswahl des Gemeinderates, wofür in jedem Fall ein Urnengang durchgeführt werden muss.