28. Mär 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Basellandschaftliche Kantonalbank, Rheinstrasse 7, 4410 Liestal
Bauvorhaben: Baureklame
Standort: Parzelle 534; Landstrasse 81-83
Kant. Zustimmung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt (AFB)
Das Baugesuch liegt vom 29. März bis 29. April 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.