Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
Landstrasse Knoten Wiesenstrasse

Baugesuchsauflage Limmatstrasse 15

05. Aug 2025

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf

Verkehrsanordnung zur Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Steinacher der Gemeinde Gebenstorf
Gestützt auf das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG), die zugehörige Signalisationsverordnung (SSV) und das kantonale Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:


Signal 2.59.1 «Zonensignal Tempo 30» und in Gegenrichtung Signal 2.59.2 «Ende Zonensignal Tempo 30»

Im Gebiet Steinacher wird auf dem folgenden Strassenabschnitt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
- Einfahrt in Limmatstrasse bei der Kreuzung K 438 Vogelsangstrasse / Limmatstrasse (bei Parzelle Nr. 1545)
- Kreuzung bei Liegenschaft Limmatstrasse 15 (bei Parzelle Nr. 131)

Der Plan zur Tempo-30-Zone kann bei der Abteilung Bau und Planung zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 8. August 2025 bis 8. September 2025 beim Gemeinderat Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

Gemeinderat Gebenstorf

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