Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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Baugesuchsauflage Rüssschachen (Gemeindegebiet Windisch), Oberdorfstrasse (Gemeindegebiet Gebenstorf)

26. Mär 2026

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf Einwohnergemeinde Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch

Bauvorhaben: Rodungsgesuch für
- Rückbau GWPW Schachen II
- Neubau GWPW Schachen II und GWPW Schachen III

Standort: Rodung Parzelle 1167 (Gemeindegebiet Windisch); Rüssschachen
Aufforstung Parzelle 853 (Gemeindegebiet Gebenstorf); Oberdorfstrasse

Kant. Zustimmung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt (AFB)

Das oben genannte Rodungsgesuch (Aufforstung auf Gemeindegebiet Gebenstorf) liegt gemäss § 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 27. März bis 27. April 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten

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