Baugesuchsauflage Sandstrasse 51
09. Apr 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Jusuf Shkodra, Sandstrasse 51, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: Vordach Sitzplatz (Südostfassade) bereits erstellt, Vordach Terrasse (Südwestfassade)
Standort: Parzelle 360; Sandstrasse 51
Das Baugesuch liegt vom 10. April bis 11. Mai 2026 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.
