Halteverbot Brühlstrasse
02. Sep 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Verkehrsanordnung - Halten verboten
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Brühlstrasse (Parzelle 1705)
Halten verboten
Signal 2.49 «Halten verboten» wird auf dem Abschnitt Einmündung Friedhofweg / Brühlstrasse bis Kreuzung Sportplatzstrasse / Brühlstrasse angebracht.
Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsanordnung sind innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich beim Gemeinderat Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf, einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
