Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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Homogenisierung der amtlichen Vermessung Gemeinde Gebenstorf - Zutritt zum Grundstück gewähren

01. Apr 2026

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf

Das kantonale Vermessungsamt hat den Nachführungsgeometer Kreis Baden mit der Bearbeitung der Homogenisierung der Gebäude in der Gemeinde Gebenstorf beauftragt. Ziel ist es, die Daten der amtlichen Vermessung (AV) auf einem möglichst realitätsnahen, aktuellen Zustand zu halten. In diesem Zusammenhang wurden Veränderungen auf diversen Grundstücken gegenüber dem Datensatz der amtlichen Vermessung festgestellt. Diese sind, wenn sie den Richtlinien für die Erfassung entsprechen, in den Plänen und Akten der amtlichen Vermessung nachzuführen.

Die Arbeiten werden im Verlauf von April und Mai 2026 stattfinden. Es wird gebeten, dass den Mitarbeitern des Nachführungsgeometers Zutritt zu den Grundstücken gewährt wird. Die Grundeigentümer sind gemäss Art. 20 des Bundesgesetztes über Geoinformation dazu verpflichtet, die im Auftrag des Bundes und der Kantone handelnden Amtspersonen und beauftragte Dritte beim Erheben und Nachführen von Geobasisdaten zu unterstützen.

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