Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
26. Okt 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Ab dem 2. November 2026 kann freiwillig die neue biometrische Identitätskarte mit Chip beim Passamt Aarau beantragt werden. Sie enthält ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke und bietet einen verbesserten Schutz vor Fälschungen.
Die EU-Länder stellen bereits seit 2021 nur noch biometrische Identitätskarten aus. Auch die Schweizer Identitäts-karte muss künftig mit einem Chip ausgestattet sein, damit sie langfristig als Reisedokument in der EU anerkannt wird. Das aktualisierte Personenfreizügigkeitsabkommen ist noch nicht in Kraft. Ab dessen Inkrafttreten können während eines weiteren Jahres Identitätskarten ohne Chip ausgestellt werden. Diese bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig. Insgesamt gilt eine Übergangsfrist von bis zu elf Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens.
Personen, die regelmässig in die EU reisen und keinen Pass besitzen, wird empfohlen, die neue biometrische Identitätskarte zu wählen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnergemeinde Gebenstorf beantragt werden. Die Gebühren bleiben unverändert.
