Rahmenreglement Videoüberwachung der Gemeinde Gebenstorf
15. Okt 2026
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 28. September 2026, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f Gemeindegesetz i.V.m. § 11 VIDAG, das Rahmenreglement Videoüberwachung mit Anhang und Situationsplänen der Gemeinde Gebenstorf erlassen.
Das neue Rahmenreglement zur Videoüberwachung mit Anhang und Situationsplänen wird im Sinne von § 105 Abs. 1 Gemeindegesetz i.V.m § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz während 30 Tagen, vom 16. Oktober 2026 bis 16. November 2026, bei der Abteilung Bau und Planung Gebenstorf öffentlich aufgelegt und ist während den Öffnungszeiten sowie untenstehend einsehbar.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates bzw. gegen das Reglement kann während der Auflagefrist Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Reglement kann nach dessen Genehmigung auf der Webseite der Gemeinde Gebenstorf oder am Schalter der Abteilung Bau und Planung bezogen werden.
