Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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NEU: Waldbrandgefahrenstufe 4 - Grosse Gefahr

27. Aug 2026

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf

Die Waldbrandgefahrenstufe wird per Donnerstag, 27. August 2026, um 12 Uhr von Stufe 5 auf Stufe 4 (grosse Gefahr) herabgesetzt.

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Trockenheitssituation geführt. Auch die Bodenmessdaten weisen wieder eine erhöhte Feuchtigkeit auf, allerdings weiterhin auf tiefem Niveau. Gleichzeitig ist die Wetterentwicklung der kommenden Tage noch mit grosser Unsicherheit verbunden. Aufgrund des verfrühten Laubfalls befindet sich zudem aussergewöhnlich viel trockenes Brandgut im Wald.

Das bedingte Feuerverbot bleibt deshalb weiterhin bestehen.

Folgende Bestimmungen gelten im gesamten Kanton Aargau:

Das Feuern jeglicher Art im Wald und an Waldrändern ist verboten. Es gilt ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand. Ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten. Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.

Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Vorschriften weiterhin konsequent einzuhalten und beim Umgang mit Feuer grosse Vorsicht walten zu lassen.

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