Meldepflicht für Vemietende
18. Apr 2023
Vermieten Sie Wohneigentum in Gebenstorf?
Dann sind Sie gemäss § 10 Abs. 1 lit. a), b) und c) des Register- und Meldegesetzes (RMG) verpflichtet, den Einwohnerdiensten sämtliche Weg- bzw. Zuzüge vor dem Ereignis zu melden.
Zudem gehört auf jeden Mietvertrag die Eidgenössische Wohnungs-Identifikationsnummer (EWID). Nur so können wir unser Einwohnerregister sauber und korrekt führen und vermeiden, dass fehlerhafte Serafe-Rechnungen entstehen.
Nutzen Sie doch dazu die Möglichkeit einer online-Meldung über www.drittmeldung.ch oder schicken Sie uns eine E-Mail mit den notwendigen Angaben:
§ 10 Abs. 1 lit. a), b) und c)
- a) * Name, Adresse und Nutzungsbeginn bzw. Nutzungsende ein-, um- und wegziehender Personen der Einwohnerkontrolle zu melden,
- b) * in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die Gebäudeadresse und die administrative Wohnungsnummer aufzuführen,
- c) auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.