3 Nutzungsbedingungen Talus® Raum Management & Reservationssystem
Unverbindliches Angebot
Talus® Raum Management & Reservationssystem ist das Reservationssystem der Gemeinde Gebenstorf und ermöglicht die Online-Reservierung von Räumlichkeiten zu den aktuellen Gebühren und Tarifen von Gebenstorf. Die auf dieser Webseite publizierten Informationen, Tarife und dergleichen begründen grundsätzlich weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zum Erwerb von Produkten und Dienstleistungen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes. Es besteht kein verbindlicher Anspruch auf diese Dienstleistung.
Reservationen
Die Reservationsanfrage ist grundsätzlich für alle möglich. Die Freigabe bzw. Bestätigung der Reservation erfolgt unter Vorbehalt der formellen und rechtlichen Prüfung durch die Gemeinde Gebenstorf und deren Mitarbeitenden. Ortsansässigen Personen, Vereinen, Parteien und Unternehmen wird gegenüber Ortsfremden ein Vorbezugsrecht eingeräumt.
Reservationen dürfen nicht für Dritte vorgenommen werden und die Benutzerdaten auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Vorbehalt
Mit Talus® Raum Management & Reservationssystem können verfügbare Räumlichkeiten zu den aktuellen Gebühren und Tarifen in der verfügbaren Anzahl für legale Verwendungszwecke reserviert werden. Die Reservationsanfrage über Talus® Raum Management & Reservationssystem berechtigt jedoch nicht automatisch zum Bezug der Räumlichkeit.
Annullationen
bei Annullierung nach Erhalt der Benützungsbewilligung, bis 2 Wochen vor dem Anlass, wird dem Bewilligungsinhaber eine Umtriebsentschädigung von 50 % der Benutzungsgebühr verrechnet. Bei bereits bezahlter Benutzungsgebühr erfolgt die hälftige Rückerstattung durch die Gemeinde an den Bewilligungsinhaber.
Bei Annullierung der ausgestellten Benützungsbewilligung, innerhalb zwei Wochen vor dem Anlass, muss die gesamte Benützungsgebühr durch den Bewilligungsinhaber bezahlt werden.
Eine Annulationskostenentschädigung ist nur in jenen Fällen nicht geschuldet, wenn triftige und nachweisliche Gründe vorliegen, die dem Bewilligungsinhaber eine Benützung der Liegenschaft nach gesundem
Menschenverstand nicht zumuten lassen (z.B. Krankheit unter Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses, eigener oder Todesfall von nahen Angehörigen).
Benutzerreglement
Die Gemeinde Gebenstorf übernimmt bei Missbrauch des Reservationssystems dem Reservierenden oder Dritten gegenüber keinerlei Haftung. Alle Angaben werden von der Gemeinde Gebenstorf vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet. Jede Art des Reservationsmissbrauchs berechtigt die Gemeinde Gebenstorf zum Sperren des Benutzeraccounts. Rechtliche Massnahmen bei absichtlicher Täuschung, Betrug oder Missbrauch sind der Gemeinde Gebenstorf vorbehalten.
