Info-ABC
-
Übertritt Primarschule - Oberstufe
Aufgrund diverser Kriterien und den Leistungen des Kindes in der 6. Klasse der Primarschule bis ca. Februar des Schuljahres empfiehlt die Klassenlehrperson die Kinder in die entsprechende Stufe der Oberstufe (Kleinklasse, Realschule, Sekundarschule, Bezirksschule). Diese Empfehlung wird mit den Eltern besprochen.
Der Anmeldetermin an die Oberstufe ist Ende Februar.
Das Leitungsteam der Schule fällt aufgrund der Empfehlungen und allfälliger Gespräche Anfang März den definitiven Laufbahnentscheid mit Rechtsmittelbelehrung.
Eine Leistungssteigerung oder eine Leistungsverminderung im 2. Halbjahr der 6. Klasse hat keinen Einfluss auf den Laufbahnentscheid des Leitungsteams!
Die Klassenzuteilung wird den Eltern Ende Mai/anfangs Juni mitgeteilt.
-
Unfallversicherung der Schule Gebenstorf
Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder bei der eigenen Krankenkasse für die Folgen von Unfall und Krankheit zu versichern. Bei einem Unfall muss die Unfallmeldung an die Krankenkasse der Eltern erfolgen, welche den Schadenfall primär bearbeitet. Im Falle einer unfallbedingten Invalidität, Todesfall oder bei Leistungen die durch die Krankenkasse ausgeschlossen oder nur teilweise versichert sind, kann die Schülerunfallversicherung der Schule Gebenstorf beansprucht werden.
-
Urlaub
Kurzurlaubsgesuche bis 3 Tage sind mindestens einen Monat, längere Urlaube mindestens 3 Monate im Voraus an die Schulleitung zu richten. Sie werden nur aus wichtigen Gründen und als Ausnahme gewährt.
Die Eltern sind angehalten, Ferien mit Schulkindern in die offiziellen Schulferienwochen zu legen.