Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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Entwicklungsrichtplan Geelig

Ausgangslage

Das Gebiet Geelig ist im kantonalen Richtplan als Wohnschwerpunkt (WSP) festgesetzt und bietet grosse innere Siedlungsreserven. Der kantonale Richtplan stellt das Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er koordiniert raumwirksame Aktivitäten wie z.B. die Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Infrastruktur und sorgt dabei auch für den Schutz von Natur und Landschaft.

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die Zielsetzungen des WSP gemäss den Auftrag des Richtplans entsprechend umzusetzen.

Das Gebiet Geelig hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und nimmt heute eine wichtige Versorgungsfunktion für die Gemeinde wahr. Die bisherige Entwicklung des Gebietes erfolgte dabei weitgehend ohne übergeordnetes Konzept und so resultierte durch die Ansiedlung diverser publikumsintensiver Nutzungen der heute wahrnehmbare Charakter des autoorientierten Einkaufsgebietes mit einer wenig kompatiblen Verkehrserschliessung.

Neben einer Vielzahl an Verkaufsgeschäften hat es im Geelig Gewerbe- und Wohnbauten, aber auch öffentliche Bauten wie das Gemeindehaus. Im Gebiet Geelig liegen aber auch mehrere unbebaute oder ungenutzte Flächen sowie eine Kiesgrube mit langfristigem Entwicklungspotenzial. Aufgrund dieser Dynamik und gestützt durch die übergeordneten Rahmenbedingungen des Raumplanungsgesetzes respektive Richtplans, bietet sich die Chance, das grosse Entwicklungspotenzial des Geelig auszuschöpfen und in geeignete Bahnen zu lenken.

Im Jahr 2018 wurde für das Gebiet Geelig in einem ersten Schritt ein räumliches Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Dieses sieht die Transformation des heutigen durch Einkaufsnutzungen geprägten südlichen Teils in ein attraktives, mischgenutztes Zentrumsquartier vor. Das Gebiet der Kiesgrube soll langfristig in Wohnnutzung überführt werden.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus dem REK wurden in der Folge im Rahmen eines Entwicklungsrichtplans (ERP), welcher in den Jahren 2019–2022 erarbeitet wurde, überprüft, vertieft und insbesondere bezüglich der Abstimmung von Siedlung und Verkehr konsolidiert.

Planungsinstrument Entwicklungsrichtplan

Der ERP ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument, das die erwünschte räumliche Entwicklung mit dem Zeithorizont 2040 aufzeigt und die Bestrebungen der Gemeinde koordiniert.

Der Gemeinderat hat den Entwicklungsrichtplan Geelig Anfang Februar 2023 behördenverbindlich festgesetzt.
Der ERP beinhaltet die Leitplanken und wegweisenden Grundlagen für die Weiterentwicklung des Gebietes Geelig. In den kommenden Monaten und Jahren wird eine partielle Anpassung der Nutzungsplanung (Teiländerung) sowie eine Erschliessungsplanung auf Basis des Entwicklungsrichtplans erarbeitet, um die planungsrechtlichen Grundvoraussetzungen für die Entwicklung zu schaffen.

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