Lebensbescheinigungen werden bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenlos. Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 ist neu das Familiengericht zuständig für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen.
Die Gesamthärte wird als „hart“ beurteilt. Der gemessene Wert betrug 20.6 Grad französischer Härte (°fH). Der Nitratgehalt liegt mit 9.9 mg Nitrat pro Liter innerhalb des Qualitätsziels von 25 mg und unterschreitet somit klar den Höchstwert von 40 mg. Das Trinkwasser erfüllt die chemische Anforderung gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.
Behandlung des Wassers
Im Normalfall erfolgt die Entkeimung durch die UV-Anlage.
Herkunft des Wassers
98% Grundwasser aus dem Gebiet Schachen, Windisch 2% zugekauft von der Wasserversorgung Windisch
Falls eine fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich ist, bitten wir Sie, eine Fristerstreckung zu beantragen. Die Fristerstreckungen können online beantragt werden.
Dafür benötigen Sie lediglich Ihr Steuererklärungsformular (Adressnummer sowie Fristerstreckungscode welcher auf Formular aufgedruckt wurde).
Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich – auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wo Sie im Ereignisfall in Gebenstorf Hilfe finden.
Zudem erfahren Sie, wie Sie sich auf eine allfällige Evakuation sowie auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereiten können.
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Kinder einen Steuerregisterauszug ihrer Eltern nur gegen Abgabe einer schriftlichen Vollmacht erhalten. Im Zweifelsfalle erfolgt ein Postversand direkt an die Eltern.
Identitätskarten können mittels persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste (Minderjährige und bevormundete Person in Begleitung der gesetzlichen Vertretung/des Vormundes) beantragt werden.
Dazu wird ein aktuelles, nicht älter als ein Jahr altes Passfoto (Kopfabstand zum Bildrand muss mind. 5mm betragen, keine Kopfbedeckung, geschlossener Mund, allfällige Brillengläser dürfen nicht spiegeln) benötigt. Die zu ersetzende Identitätskarte ist vorzuweisen.
Bei Verlust der alten Identitätskarte, ist die Verlustanzeige von einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweisen.
Gebühren
Die Gebühr für Minderjährige beträgt Fr. 35.00 und für Erwachsene Fr. 70.00. Die Identitätskarte von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig.
Foto
Das Foto muss noch den Ansprüchen gemäss der Fotomustertafelentsprechen.
Die Einwohnerdienste nehmen das Foto neu auch direkt digital entgegen. Ebenfalls wurde im Gemeindehaus ein Bereich eingerichtet, bei welchem man gegen einen Aufpreis von CHF 5.00 entsprechende digitale Fotos machen lassen kann.
Ebenfalls ist es möglich, seine Körpergrösse auszumessen. Nach wie vor werden jedoch auch Passfotos in gedruckter Version entgegen genommen.
Ausweis gestohlen oder verloren
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgeben und diese bei der Abteilung Einwohnerdienste vorweisen.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.
Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.
Das Leumundszeugnis stellt einen Sammelbegriff dar für die Einschätzung eines Menschen, wie er seine rechtlichen, sozialen und ethischen Verpflichtungen erfüllt.
Bitte verwenden Sie für die Zahlungen nur noch den Einzahlungsschein mit QR-Code. Die bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine sind nur noch bis am 30.09.2022 gültig. Für die Bestellung von QR-Einzahlungsscheinen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.
Jeweils Ende Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wurden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.
Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Aufgrund der eingereichten Deklaration wird die Rechnungsstellung aus früheren Jahren überprüft. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern jederzeit gerne zur Verfügung.
Formulare für die Visumerteilung sind bei der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant / die Garantin hat die Verpflichtungserklärung bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Die Gebühren betragen Fr. 61.00. Die Einwohnerdienste leiten die Verpflichtungserklärung – zur Prüfung und Bearbeitung – an die Bewilligungsbehörde (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) weiter.
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