14. Mär 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: Ersatz Wasserleitung Lochmüliweg bis Hinterrebenstrasse mit
Querung Hölibach
Standort: Parzelle 568, 569, 315, 370 (Hölibach), 572, 571, 570, 529;
Lochmühliweg + Hinterrebenstrase
Kant. Zustimmung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt (AFB)
Das Baugesuch liegt vom 15. März bis 15. April 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.