Öffentliche Mitwirkung zu den Planungen im Gebiet «Geelig» Gebenstorf
17. Feb 2026
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Mitwirkung zu
- Teiländerung Nutzungsplanung «Geelig»
- Erschliessungsplan «Geelig»
- Aufhebung kommunaler Überbauungsplan «Landstrasse K117 – Geelig»
- Gestaltungsplan «Geelig Mitte».
Gemäss § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) sind die Unterlagen zum Mitwirkungsverfahren öffentlich aufzulegen.
Die Entwürfe der verschiedenen Planungsinstrumenten mit den jeweiligen Erläuterungen liegen vom Montag, 23. Februar 2026 bis am Donnerstag, 23. April 2026, auf der Gemeindeverwaltung Gebenstorf, Abteilung Bau und Planung auf und können während den offiziellen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen werden zudem auf der Website der Gemeinde Gebenstorf unter www.gebenstorf.ch/de/mitwirken sowie auf der Projektwebsite Geelig verbindet unter www.geelig-verbindet.ch aufgeschaltet.
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf eingereicht werden und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Sie müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Zu Beginn des Mitwirkungsverfahrens findet am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 19 Uhr, in der Mehrzweckhalle Brühl in Gebenstorf eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Für spezifische Fragen zu den Unterlagen, finden im Gemeindehaus Gebenstorf zwei Sprechstunden statt. Diese sind wie folgt terminiert: Mittwoch, 18. März 2026, 16 – 18 Uhr, sowie Mittwoch, 1. April 2026, 17 – 19 Uhr. Anlässlich dieser Sprechstunden können die Ent-würfe mit Vertretern der Gemeinde sowie Mitgliedern des Planungsteams diskutiert werden. Wir bitten Sie, sich für die Sprechstunden bei der Gemeindeverwaltung Gebenstorf, Abteilung Bau und Planung, anzumelden (bau-planung@gebenstorf.ch oder 056 201 94 50).
Gemeinderat Gebenstorf
