National- und Ständeratswahlen und kommunale Abstimmung zur Gemeindeordnung vom 22. Oktober 2023 - So ist die briefliche Stimmabgabe gültig
Laufend erreichen uns die Abstimmungskuverts zu den National- und Ständeratswahlen sowie zur Abstimmung über die Gemeindeordnung. In diesem Zusammenhang rufen wir gern nochmals die Vorgaben für eine gültige briefliche Stimmabgabe in Erinnerung:
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Es darf nur ein Wahlzettel für die Wahl des Nationalrats in das amtliche Stimmzettelkuvert gelegt werden.
- Sämtliche Stimmzettel für die Wahl des Nationalrats, Ständerats und der kommunalen Abstimmung müssen im amtlichen Stimmzettelkuvert verschlossen werden.
- Der Stimmrechtsausweis muss unterzeichnet sein.
- Stimmrechtsausweis und Stimmzettelkuvert müssen im amtlichen Antwortkuvert zurückgesandt werden. Sie können das Antwortkuvert in den Gemeindebriefkasten werfen oder per Post (nicht frankiert) schicken.
Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 4 Tage vor dem Wahltag zu erfolgen. Anstelle der brieflichen Stimmabgabe ist auch die persönliche Stimmabgabe an der Urne möglich. Das Wahlbüro der Gemeinde Gebenstorf ist am Wahlsonntag von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr geöffnet.