26. Sep 2023
Die Steuerpflichtigen erhalten in diesen Tagen die Verfallsanzeige für die Steuern 2023. Mit dieser Verfallsanzeige wird darauf aufmerksam gemacht, dass die provisorischen Steuern bis Ende Oktober 2023 zur Zahlung fällig werden.
Eine fristgerechte Zahlung lohnt sich, da ab dem 1. November 2023 ein Verzugszins von 5.0 % verrechnet wird. Im November werden die offenen Steuern kostenpflichtig gemahnt (Fr. 35.00 Mahngebühr). Besteht im Januar 2024 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Auch in diesem Fall wird eine Umtriebsgebühr von Fr. 100.00 erhoben (zusätzlich zu den Betreibungskosten).
Sind im laufenden Jahr Veränderungen eingetreten, sodass die Höhe der provisorischen Steuerforderung nicht realistisch ist, setzen Sie sich mit der Abteilung Steuern (056 201 94 20) in Verbindung, damit die Steuerrechnung entsprechend angepasst werden kann. Wer die Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, meldet sich bei der Abteilung Finanzen (056 201 94 10), damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann.