28. Mär 2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bestimmt ist Ihnen als Hundehalterin oder Hundehalter schon aufgefallen, dass viele unserer Wildtiere im Frühling und Sommer ihren Nachwuchs aufziehen. Insbesondere die Rehe bringen im Frühling ihre Kitze zur Welt, dies häufig in Wiesen in unmittelbarer Nähe des Waldes oder im Wald selbst.
Vom 1. April bis 31. Juli gilt daher gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau für Hunde eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand und damit auch auf allen Waldstrassen oder Waldwegen. Wir bitten die Hundehalterinnen und Hundehalter, ihren Hund in dieser Zeit zum Wohle und Schutz der Jungtiere an der Leine zu führen.
Ein Dankeschön gehört an dieser Stelle allen Hundehalterinnen und Hundehaltern, welche Ihre Hunde vorbildlich halten und die mit der Hundehaltung verbundenen Pflichten wahrnehmen!