Identitätskarten können mittels persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste (Minderjährige und bevormundete Person in Begleitung der gesetzlichen Vertretung/des Vormundes) beantragt werden.
Dazu wird ein aktuelles, nicht älter als ein Jahr altes Passfoto (Kopfabstand zum Bildrand muss mind. 5mm betragen, keine Kopfbedeckung, geschlossener Mund, allfällige Brillengläser dürfen nicht spiegeln) benötigt. Die zu ersetzende Identitätskarte ist vorzuweisen.
Bei Verlust der alten Identitätskarte, ist die Verlustanzeige von einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweisen.