Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
Landstrasse Knoten Wiesenstrasse

Säule 3a (Höchstabzug)

Folgende Abzüge sind für das Jahr 2025 möglich:

  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal CHF 7'258.
  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. des Nettolohnes, höchstens aber CHF 36'288.

Folgende Abzüge sind für das Jahr 2026 möglich:

  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die obligatorisch oder freiwillig einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal CHF 7'258.
  • Arbeitnehmende und selbstständig Erwerbende, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, maximal 20% des Nettoerwerbseinkommens bzw. des Nettolohnes, höchstens aber CHF 36'288.
Steuern
Gemeindesteuern

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