Gemeindehaus Gebenstorf
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Steuern - Einsprache

Die schriftliche Einsprache ist innert 30 Tagen nach Erhalt der definitiven Steuerveranlagung an Steuerkommission (per Briefpost) zu richten. Details über das Vorgehen sind auf der Rückseite der Steuerveranlagung aufgeführt. Elektronisch eingereichte Einsprachen können aus gesetzlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

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