Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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Zahlungskonditionen prov. Steuern

  • bis 31. Oktober - 0.3 % Vorauszahlungszins für jede Zahlung vom 1. Januar bis 31. Oktober
  • bis 31. Oktober - spätester Zahlungstermin
  • ab 1. November wird ein Verzugszins von 0.5 % verrechnet 

Eine allfällige Verzugszinsrechnung wird erstellt, nachdem sämtliche definitive Steuerausstände eines Steuerjahres beglichen wurden. Bei Wegzug sind die Steuern 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

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