Führen Vereine, Landwirtschaftsbetriebe oder eine ähnliche Organisationen Anlässe mit Wirtetätigkeit (als Nebentätigkeit) durch, sind diese als Einzelanlass zu melden. Das sind bspw. Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc.
Sofern am Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung der Gemeinde erforderlich, welche aufgrund der Meldung ausgestellt wird.
Wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, muss dies melden. Dies sind bspw. Restaurants, Imbisse, Take Aways (mit Konsummöglichkeit vor Ort), Vereinslokale etc. Es ist ein Fähigkeitsausweis erforderlich.
Kein Fähigkeitsausweis ist erforderlich, wenn der Betrieb die Anforderungen an die besondere Betriebsart nach § 3 der Gastgewerbeverordnung erfüllt. In diesem Fall ist das zusätzliche Meldeformular besondere Betriebsarten einzureichen.