16. Jun 2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Philipp Oscity und Jana Ostrihoňová, Landstrasse 49, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: Neubau Stützmauer
Standort: Parzelle 1251; Landstrasse 49
Das Baugesuch liegt vom 20. Juni bis 21. Juli 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.